Unternehmen können künftig einfacher dazu verpflichtet werden, für die Überwachung und Sanierung belasteter Standorte aufzukommen. Der Ständerat hat am Dienstag die letzte Differenz bei der Änderungen des Umweltschutzgesetzes gutgeheissen.
Damit können die Behörden von den Verursachern künftig frühzeitig Garantien verlangen. Für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte wird zudem eine Bewilligungspflicht eingeführt. Der Bundesrat hatte sich hinter die Regulierung gestellt, die auf eine parlamentarische Initiative zurückgeht.
Das Umweltschutzgesetz verlangt schon heute, dass der Verursacher belastete Standorte auf eigene Kosten sanieren lassen muss. Da sich vor allem internationale Unternehmen aber mit geschäftlichen Transaktionen ihrer Verantwortung entziehen können, besteht das Risiko, dass Bund und Kantone einen grossen Teil der Kosten übernehmen müssen.
In der Schweiz gibt es heute rund 38'000 belastete Standorte, die von den Kantonen und den betroffenen Bundesstellen in Katastern erfasst wurden. Das Bundesamt für Umwelt erwartet, dass nach Abschluss der Untersuchungen rund 4000 Standorte sanierungsbedürftig sind, weil der Austritt von Schadstoffen früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen würde.