Angepasstes Naturschutzgesetz

Das Parlament präzisierte im vergangenen Herbst die Rolle und den Einfluss der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Am Freitag hat der Bundesrat die entsprechende Gesetzesänderung per 1. April in Kraft gesetzt.

Das Parlament präzisierte im vergangenen Herbst die Rolle und den Einfluss der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Am Freitag hat der Bundesrat die entsprechende Gesetzesänderung per 1. April in Kraft gesetzt.

Die ENHK ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie verfasst Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer geschützten Landschaft gebaut werden soll und diese erheblich beeinträchtigt werden könnte. Nach geltendem Recht gibt die ENHK im Gutachten an, ob die Landschaft ungeschmälert erhalten werden muss oder wie sie geschont werden kann.

Namentlich im Zusammenhang mit dem Bau von Kraftwerken hat diese Befugnis in den vergangenen Jahren immer wieder zu Konflikten geführt. Viele kritisierten, demokratisch gewählte Behörden dürften von den Schlussfolgerungen der ENHK kaum noch abweichen. Künftig hält das Gesetz daher fest, dass deren Gutachten nur noch eine von mehreren Entscheidgrundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen sind.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga sprach im Parlament von einer «nützlichen Präzisierung». Diese führe nicht zu einer Schwächung der ENHK.sda

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