Der Vorstand des Solothurner Bauernverbandes SOBV hat in einer Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Gewässerschutzverordnung des Bundesrates kritisiert, dass die vorgesehene Lockerung nicht praxisgerecht sei und zu wenig weit gehe.
Der SOBV verlangt, dass Ausnahmen von der Breite des Gewässerraumes gemacht werden können, wenn zwischen dem Gewässer und dem Kulturland ein Flurweg von 2,5 Meter Breite und nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, 4 Meter Breite vorhanden ist. Ebenso soll der Flurweg nicht zwingend mit Hartbelag versehen sein, sondern ein befestigter Flurweg als Barriere gegen den Eintrag von Pflanzenbehandlungsmitteln und Nährstoffen in das Gewässer soll bereits genügen. Der Vorschlag des Bundesrates sei eine Alibiübung und der SOBV verlangt eine pragmatische Lösung.