Ausgangssperre unverhältnismässig

Aus heutiger Sicht wäre ein generelles Ausgehverbot nicht verhältnismässig und damit verfassungswidrig. Das sagte Susanne Kuster, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Justiz (BJ), am Donnerstag vor den Bundeshausmedien.

Aus heutiger Sicht wäre ein generelles Ausgehverbot nicht verhältnismässig und damit verfassungswidrig. Das sagte Susanne Kuster, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Justiz (BJ), am Donnerstag vor den Bundeshausmedien.

Das BJ prüft alle Entscheide des Bundesrats vorab auf ihre Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit. Alle Massnahmen müssen laut Kuster also geeignet, erforderlich und zumutbar sein.

Nach ihren Abgaben sind weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Moment nicht geplant. Aus heutiger Sicht wäre das auch nicht verhältnismässig, «so lange ein zusätzlicher Nutzen nicht aufgezeigt werden kann».

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