Bäuerliches Bodenrecht: Keine Änderung empfohlen

Das bäuerliche Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht sollen administrativ vereinfacht werden. Der Bundesrat hält es aber für zu aufwendig, dafür ein eigenes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen.

sda |

Das bäuerliche Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht sollen administrativ vereinfacht werden. Der Bundesrat hält es aber für zu aufwendig, dafür ein eigenes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen.

Am Mittwoch hat er dazu einen Bericht verabschiedet, den er im Auftrag des Nationalrats erstellte. Gestützt auf ein Gutachten werden darin verschiedene mögliche Anpassungen aufgelistet. Vorgeschlagen werden unter anderem die Aufhebung der Belastungsgrenze für Grundstücke, die Einschränkung des Realteilungs- und Zerstückelungsverbots oder weitere Tatbestände für Ausnahmebewilligungen. Für das Pachtrecht werden im Gutachten keine Änderungen empfohlen.

Mit dem grössten Teil der Vorschläge ist der Bundesrat einverstanden. Der Nutzen sei jedoch nicht ausreichend, um den Aufwand eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens zu rechtfertigen, schreibt er. Sollten die Rechtsgrundlagen in Zukunft anderweitig revidiert werden, könnten die Änderungsvorschläge in diesem Rahmen geprüft werden.

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