Bau: Frist für Mängelrüge soll verlängert werden

Beim Bauen soll der Bauherr länger Zeit erhalten, einen Mangel zu rügen, den er erst nach einiger Zeit entdeckt hat. Heute muss er dies bei einem Werkvertrag «sofort nach der Entdeckung» tun. Die Rechtskommission Ständerats stimmt dem Vorschlag der Schwesterkommission zu, die Frist auf 60 Tage verlängern.

sda |

Beim Bauen soll der Bauherr länger Zeit erhalten, einen Mangel zu rügen, den er erst nach einiger Zeit entdeckt hat. Heute muss er dies bei einem Werkvertrag «sofort nach der Entdeckung» tun. Die Rechtskommission Ständerats stimmt dem Vorschlag der Schwesterkommission zu, die Frist auf 60 Tage verlängern.

Unter der Angabe «sofort nach der Entdeckung» versteht das Bundesgericht eine Frist von sieben Tage. Das sei zu wenig, hatte Nationalrat Markus Hutter (FDP/ZH) seine parlamentarische Initiative begründet.

Die Rechtskommission seines Rates nahm den Vorstoss letzten Herbst ohne Gegenstimme an, die Schwesterkommission ist ihr einstimmig gefolgt, wie die Parlamentsdienste am vergangenen Freitag mitteilten. Die Nationalratskommission kann nun eine Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts (OR) ausarbeiten.

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