Bauen in Weilerzonen soll überall gleich sein

In Weilern sollen Neubauten erstellt werden dürfen, vor allem, wenn diese Gebäude Baulücken schliessen. Der Ständerat ist einverstanden mit einem Begehren des Kantons St. Gallen, dazu landesweite Vorschriften zu erarbeiten.

sda |

Mit 23 zu 17 Stimmen unterstützte die kleine Kammer am Montag eine St. Galler Standesinitiative. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie der kleinen Kammer (Urek-S) hatte mit knappstem Mehr ein Nein beantragt. Das Anliegen stiess in der Kommission auf Zurückhaltung und Verständnis zugleich.

Einige Kommissionsmitglieder vertraten die Ansicht, Neubauten in Weilern stünden im Widerspruch zum Bild des historisch gewachsenen Weilers. Andere waren der Ansicht, dass die Auflagen für das Bauen in Weilern deren Erhalt und Entwicklung stark einschränke. Es gab in der Urek-S auch Stimmen für mehr Rechtssicherheit.

Esther Friedli (SVP/SG) beantragte die Zustimmung zur Initiative. Für die Region typische Weiler gebe es in vielen Kantonen, sagte sie, und die Kantone könnten selbst Nutzungszonen für Weiler vorsehen. Allerdings hätten Gerichte Weilerzonen als Nicht-Bauzonen beurteilt, und das blockiere die Entwicklung. Deshalb sei die Politik gefragt.

Mit der Standesinitiative hat sich nun der Nationalrat zu befassen.

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