
Landwirt Severin Kym vor dem Bezirksgericht Rheinfelden.
Daniel Salzmann
«Nichthalten auf Ausweichplätzen». Wegen dieses Vorwurfs zeigten zwei Polizisten Bauer Severin Kym aus Möhlin an, die ihm am 11. Mai 2024 auf den Hof gefolgt waren. Er bekam eine Busse über 200 Franken und 400 Franken Strafbefehlsgebühr. Mit der Hilfe seines Anwalts Stephan Stulz erhob Kym Einsprache.
Am 25. Juni fand am Bezirksgericht Rheinfelden die Verhandlung statt. Kym sagte, er sei zwischen Mumpf und Möhlin ganz rechts gefahren, wenn die Gegenfahrbahn frei gewesen sei. Auf dem Parkplatz auf der Zeininger Höhe habe er wegen gemachter Erfahrungen bewusst nicht ausgestellt. Mit dem Ladewagen voller Silage könne er mit seinem nicht so starken Traktor dort nur langsam anfahren.
Urteil über konkreten Sachverhalt
Stulz sagte im Plädoyer: «Im Resultat soll Herrn Kym via Strafrecht das Schaffen von gefährlichen Verkehrssituationen aufgezwungen werden.» Nach viertelstündiger Beratung sprach Gerichtspräsident Björn Bastian den Bauern frei. Er fälle hier keinen Grundsatzentscheid, sondern beurteile nur den konkreten Sachverhalt.
Bastian zitierte Artikel 10 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung: «Die Führer schwerer Motorwagen haben ausserorts den schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern, indem sie ganz rechts fahren, unter sich einen Abstand von wenigstens 100 Metern wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten.»
Mehrere Tausend Franken Anwaltskosten
Folglich gebe es keine absolute Pflicht, einen möglichen Ausstellplatz zu nutzen. Er gestand Kym zu, dass er bei früheren Fahrten versucht habe, auf dem Parkplatz bei der Zeininger Höhe auszustellen, und dass er die Erfahrung gemacht habe, dass die Wiedereingliederung in den Verkehr mit seinem Gespann dort schwierig sei. Darum sei ihm kein Vorwurf zu machen. Die Kosten gehen zulasten der Staatskasse.
Allerdings ist damit zu rechnen, dass das Gericht nicht alle Ausgaben, die Kym für seine Verteidigung hatte, anerkennen wird. Vermutlich wird er auf mehreren Tausend Franken sitzen bleiben, insbesondere den Ausgaben für das Gutachten, das Josef Amrein von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) für die Verteidigung erstellt hat. Aber Kym kann jetzt auch in Zukunft mit gutem Gefühl diese Strecke befahren, ohne dass er auf der Zeininger Höhe ein gefährliches Ausstellmanöver machen muss.