Bauer gewinnt gegen Polizisten

Zwei Polizisten warfen Landwirt Severin Kym vor, er habe mit seinem Traktor auf Ausweichplätzen nicht gehalten. Kym erhob Beschwerde und bekam vor dem Bezirksgericht recht.

Daniel Salzmann |

«Nichthalten auf Ausweichplätzen». Wegen dieses Vorwurfs zeigten zwei Polizisten Bauer Severin Kym aus Möhlin an, die ihm am 11. Mai 2024 auf den Hof gefolgt waren. Er bekam eine Busse über 200 Franken und 400 Franken Strafbefehlsgebühr. Mit der Hilfe seines Anwalts Stephan Stulz erhob Kym Einsprache.

Am 25. Juni fand am Bezirksgericht Rheinfelden die Verhandlung statt. Kym sagte, er sei zwischen Mumpf und Möhlin ganz rechts gefahren, wenn die Gegenfahrbahn frei gewesen sei. Auf dem Parkplatz auf der Zeininger Höhe habe er wegen gemachter Erfahrungen bewusst nicht ausgestellt. Mit dem Ladewagen voller Silage könne er mit seinem nicht so starken Traktor dort nur langsam anfahren.

Urteil über konkreten Sachverhalt

Stulz sagte im Plädoyer: «Im Resultat soll Herrn Kym via Strafrecht das Schaffen von gefährlichen Verkehrssituationen aufgezwungen werden.» Nach viertelstündiger Beratung sprach Gerichtspräsident Björn Bastian den Bauern frei. Er fälle hier keinen Grundsatzentscheid, sondern beurteile nur den konkreten Sachverhalt.

Bastian zitierte Artikel 10 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung: «Die Führer schwerer Motorwagen haben ausserorts den schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern, indem sie ganz rechts fahren, unter sich einen Abstand von wenigstens 100 Metern wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten.»

Mehrere Tausend Franken Anwaltskosten

Folglich gebe es keine absolute Pflicht, einen möglichen Ausstellplatz zu nutzen. Er gestand Kym zu, dass er bei früheren Fahrten versucht habe, auf dem Parkplatz bei der Zeininger Höhe auszustellen, und dass er die Erfahrung gemacht habe, dass die Wiedereingliederung in den Verkehr mit seinem Gespann dort schwierig sei. Darum sei ihm kein Vorwurf zu machen. Die Kosten gehen zulasten der Staatskasse.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass das Gericht nicht alle Ausgaben, die Kym für seine Verteidigung hatte, anerkennen wird. Vermutlich wird er auf mehreren Tausend Franken sitzen bleiben, insbesondere den Ausgaben für das Gutachten, das Josef Amrein von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) für die Verteidigung erstellt hat. Aber Kym kann jetzt auch in Zukunft mit gutem Gefühl diese Strecke befahren, ohne dass er auf der Zeininger Höhe ein gefährliches Ausstellmanöver machen muss.

×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Brandgefahr: Was macht Euch am meisten Angst?

16.7 % Erntemaschinen
11.1 % Elektrische Anlagen
0 % Selbstentzündung von Heu oder Stroh
33.3 % Schweiss- und Reparaturarbeiten
0 % Blitzschlag
0 % andere Ursachen
16.7 % ich habe keine Angst
22.2 % Brandstiftung

Teilnehmer insgesamt 18

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?