
Für rund 260 Schweizer Tierhaltende gilt das Verbot, in Frankreich zu sömmern. Das verursacht Mehrkosten. Der Bund soll in solchen Situation finanziell helfen können.
Monika Gerlach
Nutztierhalterinnen und -halter sollen vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen, entschädigt werden können.
Weiter muss der Bund dafür sorgen, dass Schweizer Bauern gegenüber ausländischen Nutztierhalterinnen und -haltern, die im Falle von Tierseuchenbeschränkungen ihre Tiere und Produkte in die Schweiz exportieren, nicht benachteiligt werden.
Entschädigung nur in Härtefällen
Um dies zu ermöglichen, soll eine Bestimmung im Tierseuchengesetz geschaffen werden. Anspruch auf Geld soll es lediglich in Härtefällen geben. Finanzhilfen sollen jeweils geprüft werden. Der Bund werde nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion.
Die Entschädigungen wurden von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und des Ständerats (WBK-N und WBK-S) in zwei gleichlautenden Motionen gefordert. Der Nationalrat hat darüber noch nicht entschieden.
Tierkrankheiten in Nachbarländern
Im vergangenen Jahr waren in Nachbarländern der Schweiz Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) gemeldet worden. Diese drei hochansteckenden Seuchen haben laut den zuständigen Parlamentskommissionen bei einem Ausbruch grösste wirtschaftliche und auch grosse gesellschaftliche Auswirkungen.
Als präventive Massnahme zum Schutz der gesamten Schweizer Landwirtschaft vor LSD verbot der Bund die Sömmerung von Schweizer Rindern in Frankreich. «Eine solche Massnahme trifft einzelne Betriebe natürlich stärker als andere», sagte Kommissionssprecher Benedict Würth (Mitte/SG). Die Prävention sei aber von grösster Bedeutung.
Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der Massnahmen für die betroffenen Tierhalter gestärkt, begründete die Nationalratskommission ihre Forderung. Die Entschädigung von Präventionsmassnahmen und deren Folgen komme den Bund günstiger zu stehen als die mit der Bewältigung eines Ausbruchs verbundenen Kosten.