Landwirte sollen auf den Gewinnen aus der Veräusserung von Bauland künftig weniger Steuern bezahlen müssen. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) für eine Änderung in diesem Sinne ausgesprochen. Der Bundesrat stellt sich dagegen.
Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimmen, eine Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP/LU) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Aus ihrer Sicht geht es um eine Rückkehr zur alten Praxis der Grundstückgewinnbesteuerung - jener, die vor einem Bundesgerichtsentscheid von 2011 galt.
Bundesrat stellt sich dagegen
Die Motion verlangt, dass Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bei der Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen sowie bei der Veräusserung nur bis zu den Anlagekosten von der Einkommensgewinnsteuer erfasst werden. Das Bundesgerichtsurteil habe sehr negative Auswirkungen auf die Raumplanung und den Strukturwandel, argumentierte Müller.
Der Bundesrat stellt sich gegen eine Änderung. Das Bundesgericht habe an der steuerlichen Privilegierung der Grundstückgewinne auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nichts geändert, schrieb er in seiner Antwort auf die Motion. Es habe näher definiert, welche Grundstücke als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gälten. Baulandreserven zählten nicht dazu. Bei der Veräusserung von Bauland unterliege somit der gesamte Gewinn der Einkommenssteuer.
Warnung vor Steuerausfällen
Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass die privilegierte Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in der Lehre als sachlich fragwürdig eingestuft werde. Eine privilegierte Besteuerung von Veräusserungsgewinnen auf Bauland würde zu einer zusätzlichen, nicht sachgerechten Besserstellung von Landwirten gegenüber den übrigen Selbstständigerwerbenden führen.
Der Bundesrat warnt auch von Steuerausfällen. Eine Ausweitung der privilegierten Besteuerung auf die Gewinne aus der Veräusserung von Bauland in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben würde laut Bundesrat bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von jährlich etwa 200 Millionen Franken führen. Über die Motion entscheidet nun der Ständerat.