Am 11. Juli hat die Schweiz das Nagoya-Protokoll ratifiziert. Mit der Ratifizierung und der Umsetzung im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz wird laut dem Bundesamt für Umwelt der Zugang zu genetischen Ressourcen für die Schweizer Forschung und Industrie gesichert und erleichtert.
Im Gegenzug werden die Vorteile aus deren Nutzen gerecht mit den Bereitstellerländern geteilt, um die globale Biodiversität zu erhalten. Genetische Ressourcen, also Material aus Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen, werden in Forschung, Landwirtschaft oder Biotechnologie genutzt, in der Landwirtschaft beispielsweise zur Züchtung neuer Pflanzensorten. Protokoll und Bundesgesetz treten voraussichtlich ab Oktober in Kraft.