BG erlaubt Hochspannungsleitung

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Privatpersonen und einer Stiftung gegen die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis VS abgewiesen. Damit kann die 28 Kilometer lange Leitung nach einer Planungsdauer von rund 15 Jahren gebaut werden.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Privatpersonen und einer Stiftung gegen die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis VS abgewiesen. Damit kann die 28 Kilometer lange Leitung nach einer Planungsdauer von rund 15 Jahren gebaut werden.

Die geplante Hochspannungsleitung ersetzt bestehende Leitungen. Anfänglich verlangten die Gegner des Projekts die Verlegung der Leitung in den Boden. Höchstgerichtlich wurde aber entschieden, dass eine Freileitung zulässig sei. Letzte Einwände hat das Bundesgericht mit seinem nun öffentlich gewordenem Entscheid vom 1. September verworfen. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem gefordert, dass das Projekt wegen der langen Planungsdauer überprüft werden müsse.

Auch bezüglich des Lärms und der Strahlung sieht das Gericht keine Hindernisse mehr. Swissgrid wird die Hochspannungsleitung mit drei Kabeln bauen. Dies habe visuell einen kleineren Einfluss auf die Landschaft als die vier Kabel, die auch im Gespräch gewesen seien. Zudem gehe mit drei Kabeln weniger Energie verloren. Mit dem Teilstück Chamoson-Chippis wird ein wichtiges Teilstück im Schweizer Übertragungsnetz geschlossen. 

(Urteil 1C_41/2017 und 1C_42/2017 vom 01.09.2017)

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