Biber: Keine zusätzliche Vergütung von Schäden

Der Bund soll sich nicht an der Entschädigung von Biberschäden an Strassen oder Dämmen beteiligen müssen. Die Umweltkommission des Ständerats (UREK) hat eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mit dieser Forderung abgelehnt.

sda |

Der Bund soll sich nicht an der Entschädigung von Biberschäden an Strassen oder Dämmen beteiligen müssen. Die Umweltkommission des Ständerats (UREK) hat eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mit dieser Forderung abgelehnt.

Der Entscheid fiel mit 7 zu 1 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Nach Ansicht der Kommission ist es nicht angebracht, den Bundesrat mit den Kosten für die Schäden zu belasten. Vielmehr sollten die Massnahmen zu deren Verhinderung vorangetrieben werden.

Der Bund beteiligt sich an den Kosten für die Errichtung von Infrastrukturen. Für deren Unterhalt sind in der Regel die Kantone zuständig. Am Ausgleich für Biberschäden beteiligt sich der Bund ebenfalls, jedoch nur, wenn es sich um Schäden am Wald oder an Landwirtschaftskulturen handelt.

Nach Ansicht des Kantons Thurgau genügt das nicht. Der Bund, der Kanton, die Allgemeinheit möchten den Biber schützen, heisst es in der Begründung der Initiative. Somit sei es auch die Pflicht der Allgemeinheit, alle Schäden, welche Biber verursachten, den Landeigentümern zu vergüten.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Musstet Ihr bereits abalpen?

24.5 % Ja, deutlich früher als geplant
15.3 % Ja, teilweise
13.8 % Steht in den nächsten Tagen bevor
14.3 % Noch nicht
32.1 % Nein, voraussichtlich nicht

Teilnehmer insgesamt 196

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?