Bilanz zur Stellenmeldepflicht

Am Freitag hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den ersten Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht publiziert. Seit dem 1.Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber, die auf der Suche nach landwirtschaftlichen Gehilfen sind.

Am Freitag hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den ersten Bericht zum Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht publiziert. Seit dem 1.Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber, die auf der Suche nach landwirtschaftlichen Gehilfen sind.

Die Arbeitslosenquote bei dieser Berufsart liegt bei neun Prozent. Das sind 602 Stellensuchende. Ab dem 1.Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten wie gesetzlich vorgesehen auf eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von acht auf fünf Prozent gesenkt.

Die Plattform arbeit.swiss und der darin integrierte Job-Room würden von Arbeitgebern und privaten Arbeitsvermittlern rege gebraucht, heisst es im Bericht. Damit die Stellensuchenden vom Informationsvorsprung profitieren können, müssen sie über ein persönliches Login auf arbeit.swiss verfügen.

72 Prozent der Meldungen für landwirtschaftliche Gehilfen wurden über arbeit.swiss getätigt, die restlichen Meldungen über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV. Zu mindestens einem Vermittlungsvorschlag kam es bei 31 Prozent der 2131 Meldungen für landwirtschaftliche Gehilfen. 

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