«Bilaterale III»: Kommission will Volk- und Ständemehr

Die zuständige Ständeratskommission will das EU-Vertragspaket mit einer Übergangsbestimmung in der Verfassung verknüpfen. Das würde bedeuten, dass Volk und Stände Ja sagen müssten zu den «Bilateralen III».

sda |

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte Ende März eine öffentliche Anhörung zur Referendumsfrage durchgeführt. Die Expertenmeinungen gingen damals diametral auseinander in der Frage, ob das EU-Vertragspaket dem obligatorischen Referendum unterstellt werden soll oder mit einem fakultativen Referendum nur das Volksmehr zählen soll.

Stichentscheid

Nun hat sich die Kommission entschieden. Sie ist der Ansicht, dass die Genehmigung der Abkommen über die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in der Bundesverfassung geregelt werden soll, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.  Der Entscheid fiel hauchdünn, mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Heidi Z’graggen (Mitte/UR). Über die parlamentarische Initiative entscheidet als Nächstes die Schwesterkommission des Nationalrats.

Der SPK-S ist es gemäss Mitteilung ein Anliegen, dass mit der Ausarbeitung einer Verfassungsänderung die Behandlung der Vorlage betreffend die Bilateralen III nicht verzögert wird. Sie hat deshalb die Nationalratskommission in einem Schreiben gebeten, ihr schon vor der Sommersession grünes Licht zur Ausarbeitung der Vorlage zu geben. Dadurch sollte es möglich sein, dass die Vorlage bereits in der Herbstsession 2026 dem Ständerat unterbreitet werden kann.

Widersprüche in Verfassung auflösen

Es sei sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der EU-Abkommen notwendigen Erlasse beziehungsweise Änderungen von Bundesgesetzen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist, heisst es im Initiativtext. Damit solle die Diskussion über die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis entfallen.

Die SPK-S schlägt sich damit auf die Seite des Juristen Stefan Schmid. Dieser hatte Ende März einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit.

Um diesen Konflikt aus dem Weg zu räumen, schlug er vor, die Verfassung mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen. Diese Übergangsbestimmung würde eine Verfassungsänderung bedeuten. Jede Verfassungsänderung braucht ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen. Für diesen Weg hat sich nun auch die Ständeratskommission ausgesprochen. Aufgrund der erhaltenen Informationen sehe sie Klärungsbedarf bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Abkommen, heisst es in der Mitteilung.

Drei Punkte gefordert

Konkret soll die Übergangsbestimmung in der Verfassung drei Punkte enthalten. Erstens soll das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)» genehmigt werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, diese zu ratifizieren. Zweitens soll der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, nicht gelten für die Weiterentwicklung der EU-Abkommen.

Und drittens soll bei einem Widerspruch zwischen den Abkommen – darunter auch die neuen geplanten Abkommen in den Bereichen Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit – einerseits und der Bundesverfassung oder einem Bundesgesetz andererseits das innerstaatliche Recht Anwendung finden. Dies im Fall, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist.

Spielraum erhöhen

Auf diesem Weg können laut SPK-S Unklarheiten bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Änderung des Freizügigkeitsabkommens beseitigt werden, wie es in der Begründung zur parlamentarischen Initiative heisst. Zuletzt war die Frage aufgeworfen worden, ob die neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Unionsbürgerrichtlinie dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung widersprechen.

Bei einem Ja zur neuen Übergangsbestimmung käme der Passus, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die gegen den Zuwanderungsartikel verstossen, in jedem Fall nicht zur Anwendung. Schliesslich sollen der Verfassungs- und der Bundesgesetzgeber laut der SPK-S innerstaatlich den Spielraum haben, wenn nötig von diesen Abkommen abzuweichen und die entsprechenden völkerrechtlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.

Frage der Gewichtung

Über die Frage des obligatorischen Referendums wird letztinstanzlich das Parlament zu entscheiden haben. Beide Räte müssen dem Vorschlag der SPK-S noch zustimmen. Der Bundesrat sprach sich vergangenes Jahr, gestützt auf ein Rechtsgutachten, für das fakultative Referendum aus.

Politologe Adrian Vatter hatte bei der öffentlichen Kommissionsanhörung von Ende März festgestellt, dass hauptsächlich bevölkerungsarme, ländliche Deutschschweizer Kantone aus der Zentral- und Ostschweiz sowie Männer und ältere Generationen vom Ständemehr profitieren würden. Bevölkerungsreiche, städtische Kantone sowie Frauen und Jüngere würden öfter den Kürzeren ziehen.

Laut ihm würde ein doppeltes Mehr nicht die demokratische Legitimation der Bilateralen III erhöhen, sondern das Risiko, dass Volk und Stände mehr «auseinanderfallen». Es gehe daher um die politische Frage, ob der föderale Ausgleich oder die demokratische Gleichheit der Stimmen stärker gewichtet werden solle.

Kommentare (1)

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  • Gesunder Menschenverstand | 07.05.2026
    Den Unterwerfungsvertrag in Billaterale 3 umzubenennen, ist ein Lausbubentrick!
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