Biomasse nicht verbrennen

Garten- und Küchenabfälle sollen verbrannt werden dürfen - aber nur wenn die Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine Motion mit diesem Ziel angenommen.

Garten- und Küchenabfälle sollen verbrannt werden dürfen - aber nur wenn die Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine Motion mit diesem Ziel angenommen.

Der Vorstoss von Nationalrätin Silva Semadeni (SP/GR) verlangt eine gesetzliche Grundlage für die sachgerechte Verwendung von Biomasse. Es handle sich um eine wichtige erneuerbare Ressource, sagte Kommissionssprecher Werner Luginbühl (BDP/BE).

Die Biomassestrategie Schweiz vom März 2009 sehe denn auch vor, dass Biomasse wenn immer möglich vollständig verwertet und wieder in den natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt werden solle. 2014 verabschiedete das Parlament jedoch eine Motion, die auch die Verbrennung von Biomasse zulassen will.

Laut Bundesrat ist das kein Widerspruch zur Motion von Semadeni. Die Verbrennung von Biomasse soll zwar erlaubt werden. Die Erhaltung des stofflichen Kreislaufs werde aber wieder in den Vordergrund gestellt, sagte Luginbühl.

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