Biomasse soll möglichst nicht verbrannt werden

Garten- und Küchenabfälle sollen verbrannt werden dürfen - aber nur dann, wenn die Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Der Bundesrat will entsprechende rechtliche Grundlagen zur Verwendung von Biomasse erarbeiten.

sda |

Garten- und Küchenabfälle sollen verbrannt werden dürfen - aber nur dann, wenn die Verwertung und Vergärung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist. Der Bundesrat will entsprechende rechtliche Grundlagen zur Verwendung von Biomasse erarbeiten.

Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Silva Semadeni (SP/GR) anzunehmen. Die Motionärin fordert Gesetzesänderungen, die gewährleisten, dass Biomasse sachgerecht verwendet wird. Biogene Abfälle seien wertvoll, schreibt Semadeni, ob Bananenschalen, Gartenabfälle oder Kuhmist.
Durch die Verbrennung würden dem Nährstoffkreislauf wertvolle Substanzen entzogen. Darum müsse Vergärung und stoffliche Verwertung im Vordergrund stehen.

Der Bundesrat weist in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine andere Motion hin, die das Parlament bereits angenommen hat. Diese verlangt, dass Biomasse unter gewissen Voraussetzungen verbrannt werden darf. Es könne jedoch beiden Motionen entsprochen werden, schreibt der Bundesrat.

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