BL: Mehrwertabgabe kommt

Das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten ist im Kanton Basel-Landschaft knapp angenommen worden. Damit wird bei Neueinzonungen künftig eine Abgabe fällig, wenn sie 50'000 Franken übersteigt.

Das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten ist im Kanton Basel-Landschaft knapp angenommen worden. Damit wird bei Neueinzonungen künftig eine Abgabe fällig, wenn sie 50'000 Franken übersteigt.

Zugestimmt haben die Stimmberechtigten dem Gesetz mit 32'496 zu 31'585 Stimmen (50,71 Prozent Ja). Die Stimmbeteiligung lag bei 36,7 Prozent. Die Mehrwertabgabe beträgt 20 Prozent des Bodenmehrwerts. Baselland setzt mit dem Gesetz die minimalen Vorgaben des Bundesrechts um. Standortgemeinden erhalten 25 Prozent des Betrags.

Explizit verboten wird den Gemeinden jedoch, bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe zu erheben. Fast 70 der 86 Gemeinden hatten daher gegen das Gesetz gekämpft und auf Gemeindeautonomie gepocht. Eingeführt hat eine Mehrwertabgabe bereits die Gemeinde Münchenstein.

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