BOM: Standardvertrag allgemeinverbindlich

Der Bundesrat hat am 15. November 2017 den Standardvertrag der Branchenorganisation Milch (BOM) für allgemeinverbindlich erklärt.

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Der Bundesrat hat am 15. November 2017 den Standardvertrag der Branchenorganisation Milch (BOM) für allgemeinverbindlich erklärt.

Der Bundesrat hat auf Antrag der Branchenorganisation Milch (BOM) den Standardvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Damit müssen sich auch Akteure an den Standardvertrag halten, die nicht Mitglied der BOM sind. Der Entscheid ist gültig für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021.

Der Standardvertrag verpflichtet die Milchkäufer, bis am 20. Tag des Monats ihrem Verkäufer die Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitzuteilen. Zudem sind für alle Milchkäufe und -verkäufe schriftliche Milchkaufverträge abzuschliessen, in denen die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in Segmente unterteilt wird.

Die Milchhändler und Milchverwerter müssen die je Segment eingekauften und verkauften Mengen monatlich an die TSM Treuhand GmbH melden.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Allgemeinverbindlichkeit des Standardvertrags eine wichtige Signalwirkung für die Milchbranche habe, heisst es in einer Mitteilung. Verbindlichkeit und Transparenz würden dadurch verbessert und die Position der Milchverkäufer gestärkt, argumentiert der Bundesrat.

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