Bund heisst Aargauer Richtplan gut

Der Bundesrat hat den vom Kanton Aargau in den letzten Jahren gesamthaft revidierten Richtplan gutgeheissen. Dies tat er allerdings nicht ohne gewisse Bestimmungen abzuändern, weil diese nicht den bundesrechtlichen Anforderungen entsprachen.

Der Bundesrat hat den vom Kanton Aargau in den letzten Jahren gesamthaft revidierten Richtplan gutgeheissen. Dies tat er allerdings nicht ohne gewisse Bestimmungen abzuändern, weil diese nicht den bundesrechtlichen Anforderungen entsprachen.

Die Änderungen betreffen vor allem die Festlegungen zu den Weilerzonen und zur Ausscheidung von landschaftlichen Entwicklungsgebieten. Für Windkraftanlagen genehmigte die Landesregierung zwei Gebiete vorerst als Zwischenergebnis, weil die öffentliche Mitwirkung noch nicht erfolgt ist. Neben dem Kanton Aargau verfügen auch die Kantone Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz und Uri bereits über einen Richtplan, welcher die Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes erfüllt.

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