Ein Agrarfreihandels-abkommen mit der EU würde das Tierschutzniveau in der Schweiz nicht senken. Dies schreibt der Bundesrat in einem Bericht, mit dem er ein Postulat von Maya Graf (Grüne/BL) erfüllt.
Die Schweiz hätte weiterhin die Möglichkeit, strengere Tierschutznormen zu erlassen als die EU, heisst es im Bericht des Bundesrates. Die Tierschutzgesetzgebungen der einzelnen EU-Staaten seien sehr unterschiedlich. Einzelne Staaten hätten Vorgaben erlassen, die über die EU-Richtlinien hinausgingen.Spanien, Polen und Frankreich haben deutlich tieferen Schutz
Österreich etwa weise ein ähnliches Schutzniveau auf wie die Schweiz, einzelne Vorgaben seien sogar strenger. Die Vorgaben von Frankreich, Spanien und Polen lägen dagegen deutlich unter dem Niveau der Schweiz.
Ein Freihandelsabkommen hätte also keine Senkung des Tierschutzniveaus zur Folge. Die Schweiz dürfte aber, wie dies bereits heute der Fall sei, die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten aus der EU nicht einschränken, auch wenn die Tiere nicht nach Schweizer Normen gehalten worden seien.
Bundesrat will Transitverbot von Schlachttieren auf Strasse verteidigen
In Frage stelle die EU allerdings das Transitverbot. In der Schweiz ist die Durchfuhr von Schlachttieren ausschliesslich im Schienen- oder Luftverkehr gestattet. Schlachttiertransporte auf der Strasse sind nicht zulässig.
Der Bundesrat hält dazu fest, er werde im Rahmen allfälliger Gespräche mit der EU «alles daran setzen», dass das Transitverbot auch mit einem Freihandelsabkommen beibehalten werden könnte.
Vorläufig dürfte es allerdings keine Gespräche geben: Das Parlament hatte im März den Bundesrat beauftragt, die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen unverzüglich zu stoppen. Die Mehrheit befürchtet, dass eine Öffnung des Agrarmarkts für die Schweizer Bauern katastrophale Folgen hätte.