Bundesrat für Streichung der Direktzahlungen bei Tierquälerei

Der Bund soll Bauern, die gegen Tierschutz- vorschriften verstossen, die Direktzahlungen streichen oder kürzen können. Der Bundesrat kündigt in seiner Antwort auf einen Vorstoss von SVP- Ständerat This Jenny (GL) eine entsprechende Gesetzesänderung an.

sda |

Der Bund soll Bauern, die gegen Tierschutz- vorschriften verstossen, die Direktzahlungen streichen oder kürzen können. Der Bundesrat kündigt in seiner Antwort auf einen Vorstoss von SVP- Ständerat This Jenny (GL) eine entsprechende Gesetzesänderung an.

Der Bundesrat möchte aber etwas weniger weit gehen als Jenny.  Gekürzt oder gestrichen werden sollen demnach nur Direktzahlungen  und keine anderen Beiträge des Bundes. Gemäss Jennys Vorschlag  könnten sämtliche Beiträge gekürzt oder verweigert werden, zum  Beispiel auch Subventionen für Strukturverbesserungen.

Heute kann der Bund bei Verletzung der Tierschutzvorschriften nur  Direktzahlungen streichen, die im Zusammenhang mit dem Tierschutz  ausgerichtet werden. Dies hielt das Bundesgericht in einem Entscheid  vom Sommer fest.

This Jenny schlägt nun vor, das Gesetz so zu ändern, dass auch  Beiträge verweigert werden können, die keinen Bezug zur Tierhaltung  haben. Es sei nicht zweckmässig, dass Landwirte, die wegen  tierquälerischer Handlungen verurteilt worden seien, vom Bund  Subventionen erhielten, begründet er seinen Vorstoss.

In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt der  Bundesrat, er sei bereit, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen,  welche dem Anliegen des Motionärs entspreche - also eine Änderung  bei den Direktzahlungen. Er werde dies voraussichtlich im Rahmen der  Agrarpolitik 2014 bis 2017 tun.

Weil mit der von Jenny vorgeschlagenen Gesetzesänderung nicht nur  die Direktzahlungen, sondern alle Subventionen betroffen wären,  empfiehlt der Bundesrat dem Parlament aber die Motion abzulehnen.  Sollten der Erstrat die Motion annehmen, will er im Zweitrat eine  Änderung des Textes beantragen.

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