Bundesrat genehmigt Schaffhauser Richtplan

Der Bundesrat hat am Mittwoch den revidierten Richtplan des Kantons Schaffhausen genehmigt. Überarbeitet wurden vor allem die Pläne für Siedlung, Landschaft und Verkehr. Allerdings werden weitere Anpassungen erfolgen.

sda |

Der Bundesrat hat am Mittwoch den revidierten Richtplan des Kantons Schaffhausen genehmigt. Überarbeitet wurden vor allem die Pläne für Siedlung, Landschaft und Verkehr. Allerdings werden weitere Anpassungen erfolgen.

Der Richtplan des Kantons Schaffhausen ist nämlich noch nicht dem revidierten Raumplanungsgesetz angepasst. Die Anpassung folge später, schreibt das Umweltdepartement (UVEK) in einer Mitteilung. Die Revision des Richtplans sei schon weit fortgeschritten gewesen, als das revidierte Raumplanungsgesetz am 1. Mai 2014 in Kraft getreten sei.

Bis der Bundesrat die Anpassungen genehmigt hat, gelten im Kanton Schaffhausen die Übergangsbestimmungen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind damit Einzonungen nur dann zugelassen, wenn sie kompensiert werden. Laut dem UVEK hat Schaffhausen aber wesentliche Ziele des revidierten Raumplanungsgesetzes bereits aufgegriffen.

Neu ergänzt ein kantonales Raumkonzept den Richtplan. Darin legt der Kanton die strategische Ausrichtung der zukünftigen Raumentwicklung fest. Seine Siedlungsräume entwickeln will Schaffhausen hauptsächlich in den zentralen, mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lagen.

Die S-Bahn soll die Agglomerationsgemeinden mit der Stadt Schaffhausen besser verbinden. Der Kanton hält im Konzept ausserdem fest, dass er sich für eine gute Anbindung an die umliegenden, grösseren Agglomerationen und den Metropolitanraum Zürich einsetze. Weiter legt Schaffhausen im Richtplan Wert darauf, die Landschaft zu schonen.

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