
Der Bund will weitere Massnahmen gegen das Insektensterben prüfen.
Anine Hungerbühler
Der Bundesrat hat am Freitag den Aktionsplan Biodiversität Schweiz 2025–2030 verabschiedet und damit die nächste Phase im Kampf gegen das Artensterben eingeläutet. Der Plan umfasst 22 Massnahmen, mit denen Bund, Kantone und weitere Akteure die Biodiversität in der Schweiz gezielt fördern wollen.
15 der Massnahmen liegen in der Verantwortung des Bundesamts für Umwelt, die übrigen betreffen Bereiche wie Raumplanung, Landwirtschaft, Verkehr und Energie. So soll beispielsweise entlang von Nationalstrassen und Bahnlinien mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen werden.
Massnahmen gegen Insektensterben
In Raumplanungsprozessen sollen Aspekte der Artenvielfalt künftig stärker berücksichtigt werden. «Besonderes Gewicht erhalten neue Ansätze für die qualitative Aufwertung und die Vernetzung von Lebensräumen», heisst es. Zudem erhalten Kantone Unterstützung, um Energieproduktion und Biodiversität besser zu verbinden. In der Landwirtschaft werden zusätzliche Schritte gegen das Insektensterben geprüft und die Ökosystemleistungen gestärkt, teilt der Bund mit. Die Umsetzung erfolge im Rahmen der Agrarpolitik 2030+.
Bereits 2024 hatte der Bundesrat ein erstes Paket mit 15 Massnahmen beschlossen, darunter Pilotprojekte zur Aufwertung besonders wertvoller Flächen für Insekten sowie Programme zur Anpassung der Biodiversität an den Klimawandel (-> Verordnungspaket 2024: Die Massnahmen) . Neu lege der Bund ein stärkeres Augenmerk auf die qualitative Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen, auch in Siedlungsgebieten. Damit solle der Aktionsplan zugleich einen Beitrag zum globalen Biodiversitätsrahmen leisten.
Teil der «Strategie Biodiversität Schweiz»
Die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) bildet die Grundlage und gibt seit 2012 den Rahmen für das Engagement des Bundes vor. Sie definiert zehn strategische Ziele für den Erhalt von Arten und Lebensräumen, die laut einer wissenschaftlichen Analyse zufolge weiterhin gültig sind.
Im Jahr 2017 wurde die Strategie mit einem Aktionsplan konkretisiert, dessen Umsetzung nun in die zweite Phase tritt. «Auf dieser Basis hat der Bundesrat am 20. November 2024 entschieden, die Strategie bis 2030 zu verlängern», heisst es abschliessend.
Die Landwirtschaft trägt dabei eine besondere Verantwortung – und verfügt gleichzeitig über den grössten Hebel. Ein grosser Teil der Schweizer Biodiversität findet sich im Kulturland. Wer dieses Land bewirtschaftet, entscheidet täglich mit über Artenvielfalt oder Artenverlust. Der Aktionsplan kann nur dann erfolgreich sein, wenn Biodiversitätsleistungen als integraler Bestandteil der Produktion verstanden, verbindlich umgesetzt und entschädigt werden. Denn klar ist: Ohne die Landwirtschaft gibt es keine Erfolge bezüglich Biodiversität.