Bundesrat lehnt Solarinitiative ab

Der Bundesrat will nichts Wissen von einer landesweiten Pflicht zur Installation von Solarpanels. Er lehnt die Volksinitiative «Für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien» der Grünen ab. Auch einen Gegenvorschlag zu dem als Solarinitiative bekannten Volksbegehren will er nicht.

Die Landesregierung legte anlässlich ihrer Sitzung vom Freitag ihre Haltung zu dem Volksbegehren fest, wie sie mitteilte.

Alle geeigneten Dächer nutzen

Mit der Initiative wollen die Grünen erreichen, dass in der Schweiz alle geeigneten Dächer und Fassaden mit Solarpanels ausgestattet werden. Laut Initiativtext sollen Ausnahmen für die Solarpanel-Installationspflicht auf Dächern und Fassaden gelten, wenn Schutzinteressen überwiegen oder eine Installation aus anderen Gründen unverhältnismässig wäre.

Bei neuen Bauten und Anlagen sowie bei erheblichen Umbau- und Erneuerungsarbeiten sollen die Solaranlagen bereits ein Jahr nach Annahme der Initiative installiert werden. Bei bestehenden Bauten und Anlagen gälte eine Frist von 15 Jahren.

Eingriff ins Privateigentum

Der Bundesrat anerkennt zwar in seiner Mitteilung die Notwendigkeit, die inländische Stromproduktion stark auszubauen. Der Stromverbrauch werde in den nächsten Jahren insbesondere durch die Elektrifizierung im Wärme- und Mobilitätsbereich und das Bevölkerungswachstum stark ansteigen. Allerdings greife die Initiative in das Privateigentum und die Eigentumsgarantie ein, schrieb er. Zudem führe sie zu Umsetzungsproblemen bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.

Darüber hinaus würde eine Annahme der Initiative grosse Herausforderungen hinsichtlich der benötigten Fachkräfte und der zusätzlich notwendigen Speicher- und Netzanpassungen schaffen, hiess es. Das Kernanliegen des Volksbegehrens sei zudem bereits erfüllt.

Der Bundesrat verwies in diesem Zusammenhang auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Seit Anfang 2025 enthalte das Energiegesetz die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie auf Dächern oder an Fassaden bei neuen Gebäuden mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern. Die neuen Mustervorschriften sähen zudem vor, dass die Anforderungen zur Eigenstromerzeugung nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Dachsanierungen gelten sollten.

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