Höchstens 20 Prozent Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde fordert die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen». Der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung - sie zwänge alle Gemeinden ins gleiche Korsett.
Zwar sei auch der Bundesrat der Ansicht, dass es im Zweitwohnungsbau strenge Vorschriften brauche, teilte das Umwelt- und Verkehrs-departement (UVEK) am Freitag mit. Denn Zweitwohnungen würden zusätzliche Flächen beanspruchen und zu höheren Immobilienpreisen führen. Dies könne es den Einheimischen erschweren, bezahlbare Wohnungen zu finden.BR Leuthard: Initiative untergräbt Förderalismus
Zwar sei auch der Bundesrat der Ansicht, dass es strenge Vorschriften brauche, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Freitag vor den Medien in Bern. Denn Zweitwohnungen liessen die Immobilienpreise in die Höhe schnellen und machten es den Einheimischen schwer, bezahlbare Wohnungen zu finden.
Die Initiative der Helvetia Nostra geht dem Bundesrat aber zu weit. Die Umweltorganisation von Franz Weber hatte die Abstimmungskampagne am Dienstag lanciert. Am 11. März wird abgestimmt. «Die Initiative ist viel zu starr», sagte Leuthard, «sie zwängt alle Kantone und Gemeinden in dasselbe Korsett, und sie untergräbt den Föderalismus».
Denn mit der fixen Quote von 20 Prozent werde sie den regional und lokal unterschiedlichen Bedingungen nicht gerecht. Zudem trage sie nichts dazu bei, dass bereits bestehende kalte Betten besser genutzt werden. Schweizweit gibt es heute rund 500’000 Zweitwohnungen - das sind rund 12 Prozent aller Wohnungen.
«Palette griffiger Bestimmungen»
Der Bundesrat befürchtet eine Reihe negativer Folgen, falls das Volk die Vorlage annimmt. In zahlreichen Gemeinden drohe ein Baustopp, sagte Leuthard. Auf der anderen Seite drohe Gemeinden mit einem Anteil von unter 20 Prozent eine grössere Nachfrage nach Bauland, was die Zersiedelung fördere.
Und nicht zuletzt würden strukturschwache Gemeinden weiter geschwächt. Diese leiden gemäss Leuthard unter Abwanderung und haben häufig besonders viele Zweitwohnungen, weil Maiensässe und Rustici vererbt werden, die dann als Ferienwohnungen genutzt werden.
Der Bundesrat setzt daher auf das revidierte Raumplanungsgesetz, das seit dem 1. Juli 2011 in Kraft ist. Es verpflichtet Kantone und Gemeinden, mit verschiedenen Massnahmen neue Zweitwohnungen zu beschränken, Hotellerie und günstige Erstwohnungen zu fördern sowie bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten.
«Damit haben wir eine ganze Palette von griffigen Bestimmungen», sagte die Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Definition Erst- und Zweitwohnung
Als Zweitwohnungen gelten gemäss Definition des Bundesamts für Raumentwicklung nicht nur Wohnungen, die in den Ferien bewohnt werden, sondern auch folgende Arten von Unterkünften: Wohnungen von Wochenaufenthaltern und Wohnungen, die Firmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
Als Erstwohnungen gelten demnach Wohnungen, die «dauerhaft von Ortsansässigen bewohnt werden».
Der Begriff Zweitwohnung kommt in der amtlichen Statistik der Schweiz allerdings nicht vor. Diese unterscheidet zwischen dauernd bewohnten, zeitweise bewohnten und nicht bewohnten Wohnungen.
Als Zweitwohnungen gelten gemäss Definition des Bundesamts für Raumentwicklung nicht nur Wohnungen, die in den Ferien bewohnt werden, sondern auch folgende Arten von Unterkünften: Wohnungen von Wochenaufenthaltern und Wohnungen, die Firmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
Als Erstwohnungen gelten demnach Wohnungen, die «dauerhaft von Ortsansässigen bewohnt werden».
Der Begriff Zweitwohnung kommt in der amtlichen Statistik der Schweiz allerdings nicht vor. Diese unterscheidet zwischen dauernd bewohnten, zeitweise bewohnten und nicht bewohnten Wohnungen.