Bundesrat ruft Ventilklausel für alte EU-Länder an

Die Schweiz schränkt die Zuwanderung für Personen aus den alten EU-Ländern (EU-17) ein. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel für diese Staaten zu aktivieren, sofern Ende Mai die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

sda |

Die Schweiz schränkt die Zuwanderung für Personen aus den alten EU-Ländern (EU-17) ein. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel für diese Staaten zu aktivieren, sofern Ende Mai die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Für die neuen EU-Länder (EU-8) wird die Beschränkung für die fünf Jahre gültigen B-Bewilligungen fortgesetzt, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Der Bundesrat verzichtet hingegen auf eine Beschränkung der Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Die Kontingentierung auf 2180 B-Bewilligungen für die EU-8-Staaten sowie 53'700 B-Bewilligungen für die EU-17-Staaten wird während eines Jahres gelten.

Zuwanderung gesellschaftsverträglich gestalten

Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass die Ventilklausel als eine Massnahme unter vielen anderen dazu beitragen solle, die Zuwanderung wirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten, heisst es in der Mitteilung. Er sei sich bewusst, dass das Instrument der Ventilklausel nur kurzfristig wirken könne und weitere langfristig wirkende Massnahmen notwendig seien.

Die Ventilklausel, die im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehen ist, ermöglicht der Schweiz, die Zuwanderung vorübergehend zu begrenzen. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens 10 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt.

Mehr Kurzaufenthalter

Vor einem Jahr hatte der Bundesrat die Klausel für die EU-8-Länder aktiviert, also für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Da sich die Ventilklausel nur auf die fünf Jahre gültigen B-Bewilligungen bezog, begehrten die Bürger aus diesen Staaten mehr Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen).

Die Kontingente für die EU-8-Staaten können ab dem 1. Mai um ein Jahr weitergeführt werden, ohne dass zusätzliche Bedingungen erfüllt sein müssen. Für die EU-17 kann der Bundesrat die Ventilklausel aktivieren, wenn die Zahl der Bewilligungen zwischen dem 1. Juni 2012 und dem 31. Mai 2013 die Schwelle von 56'268 überschreitet.

Die Ventilklausel ist politisch höchst umstritten. Viele bürgerliche Politiker befürworten das Instrument. Damit werde ein Versprechen an die Bevölkerung umgesetzt, argumentieren sie. Die Linke dagegen ist der Ansicht, die Klausel nütze nicht viel. Sie fordert stattdessen stärkere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ebenfalls ablehnend äusserten sich der Wirtschatsdachverband economiesuisse und der Arbeitgeberverband.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Hat der Hitzesommer deine Ferienpläne beeinflusst?

9.6 % Ja, Ferien abgesagt
6.4 % Ja, Ferien verschoben
3.2 % Ja, nur kurz weg gewesen
23.4 % Nein, Ferien wie geplant
57.4 % Ich mache grundsätzlich keine Ferien

Teilnehmer insgesamt 94

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?