Bundesrat will Abbau der Birnensaftlager mit 2,5 Millionen Franken unterstützen

Die Verwertung von Schweizer Birnensaftkonzentrat wird mit Bundesbeiträgen unterstützt. Der Bundesrat hat gemäss einer Mitteilung am Donnerstag die vom Parlament im Juni 2013 beschlossene ausserordentliche Massnahme zum Abbau der Lager für Birnensaftkonzentrat in einer Verordnung umgesetzt.

sam |

Die Verwertung von Schweizer Birnensaftkonzentrat wird mit Bundesbeiträgen unterstützt. Der Bundesrat hat gemäss einer Mitteilung am Donnerstag die vom Parlament im Juni 2013 beschlossene ausserordentliche Massnahme zum Abbau der Lager für Birnensaftkonzentrat in einer Verordnung umgesetzt.

Trotz der Absatzmassnahmen der Obstbranche sind vor Beginn der neuen Mostbirnenernte noch 850 Tonnen zu viel Birnensaftkonzentrat am Lager. Das Parlament hat deshalb im Juni Hilfe versprochen und einen Nachtragskredit von 2,5 Millionen Franken beschlossen. Dieser wird bei den allgemeinen landwirtschaftlichen Direktzahlungen kompensiert.

Der Bundesrat hat den Willen des Parlaments in einer Verordnung umgesetzt. Diese tritt am 15. September 2013 in Kraft. Die Verwertung von Birnensaftkonzentrat aller Ernten bis und mit 2012 wird je nach Verwendungszweck mit Beiträgen von bis zu maximal 2.65 Franken pro Kilogramm unterstützt. Das Konzentrat kann sowohl als Lebensmittel als auch als Futtermittel verwendet werden.

Die Verwertung des Konzentrats muss bis am 31. Dezember 2014 erfolgen Die Mengen werden im Rahmen eines Ausschreibeverfahrens verteilt. Beitragsberechtigt sind alle Betriebe und Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz.

 

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