Chiles Biostandards anerkannt

Mit einem Äquivalenzarrangement anerkennen die Schweiz und Chile gegenseitig die Standards für ihre Bio-Produkte.

Mit einem Äquivalenzarrangement anerkennen die Schweiz und Chile gegenseitig die Standards für ihre Bio-Produkte.

Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und der Chilenische Servicio Agrícola y Ganadero anerkennen die "Gleichwertigkeit der biologischen Produktionsvorschriften und der entsprechenden Kontrollsysteme" beider Länder, wie das BLW in einer Mitteilung schreibt. Dies bedeutet, dass in der Schweiz erzeugte, hergestellte, verarbeitete oder verpackte Bio-Produkte ohne weitere Kontrollen in Chile vermarktet werden können. Dasselbe gilt für die Vermarktung chilenischer Bio-Produkte in der Schweiz.

Ausgenommen sind tierische Bio-Produkte mit Ausnahme der Imkerei, zum Beispiel Honig. Die Vereinbarung soll zur Weiterentwicklung des biologischen Sektors beitragen und den Handel mit biologischen Produkten fördern. Mit diesem Arrangement erhält die Schweizer Bio-Branche dieselben Voraussetzungen für den Export nach Chile wie die EU-Mitglieder, für welche diese schon seit 2017 gelten. Das Arrangement tritt heute, am 5. August in Kraft.

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