Corona-Hilfen für ländliche Räume

Bisher nicht ausgeschöpfte Mittel aus den EU-Regionalfonds dürfen wegen der Corona-Krise flexibler eingesetzt werden, stimmte das Europaparlament einem Hilfspaket der EU-Kommission für die Regionen zu.

Bisher nicht ausgeschöpfte Mittel aus den EU-Regionalfonds dürfen wegen der Corona-Krise flexibler eingesetzt werden, stimmte das Europaparlament einem Hilfspaket der EU-Kommission für die Regionen zu.

Damit das Geld aus den Regionalfonds schnell abfliessen kann, verzichtet die EU-Kommission auf eine nationale Kofinanzierung. Projekte mit Restgeldern aus dem Geschäftsjahr 2020/2021 werden dafür vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert. Neue Vorschriften werden es den Landwirten auch ermöglichen, Darlehen oder Garantien zu günstigen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, um Betriebskosten von bis zu 200'000 Euro (210'307 Franken) zu decken.

Die Anforderungen an die Vergabe der Mittel sollen gesenkt werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich nicht mehr an die bisherigen Förderschwerpunkte halten, also an Innovationen, den Klimaschutz oder die Infrastruktur.

"Die Massnahme ist ein wichtiges und notwendiges Signal an die Regionen und den ländlichen Raum: Bis zu 54 Mrd. Euro (56,78 Mrd. Franken) stehen heuer bereit. Wir müssen in diesen herausfordernden Zeiten dafür sorgen, dass das Geld in vollem Umfang dort ankommt, wo es am dringendsten gebraucht wird", sagte Simone Schmiedtbauer, Agrar- und Regionalpolitiksprecherin der ÖVP im Europaparlament. 

"Unsere ländlichen Regionen sind das Rückgrat und die Basis unserer Gesellschaft", betonte Schmiedtbauer. Die Hilfen sollen möglichst unbürokratisch vergeben werden und sollten die Chancen der Menschen und Betriebe im ländlichen Raum auf eine gute Zukunft nach der Krise glaubwürdig erhöhen, teilte die Europaabgeordnete mit. 

Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors 

Des Weiteren zählen zu den Massnahmen die Unterstützung von Fischern, die ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen müssen, Finanzhilfen für Aquakulturbetriebe, wenn die Produktion ausgesetzt oder reduziert wird, die Unterstützung von Erzeugerorganisationen für die vorübergehende Lagerung sowie eine flexiblere Umschichtung von nationalen Betriebsfonds.

Die Abgeordneten billigten nach einer informellen Einigung mit dem Rat auch eine Reihe von Verbesserungen, die es ermöglichen, neue Fischer und ohne Boot tätige Fischer zu unterstützen. Durch diese Massnahmen werden auch die Bestimmungen für die Regionen in äusserster Randlage angepasst, um die Krise besser bewältigen zu können, sowie höhere Haushaltsflexibilität geschaffen, um Ländern zu helfen, die alle zugewiesenen Mittel ausgeschöpft haben. 

Sondermassnahmen für Hilfsfonds FEAD 

Der Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) wird weiterhin dort Hilfe leisten, wo sie am dringendsten benötigt wird, sprachen sich die EU-Abgeordneten für Massnahmen zur Finanzierung von Schutzausrüstung für Arbeiter und Freiwillige sowie eine befristete 100%ige Finanzierung aus dem EU-Haushalt aus. Auch soll die Rechnungslegung und -prüfung während der COVID-19-Krise vereinfacht werden. 

Nach einer informellen Einigung mit dem Rat stimmten die Abgeordneten auch Änderungen zu, die es ermöglichen, Hilfe mit neuen Methoden zu leisten, wie zum Beispiel durch elektronische oder Papiergutscheine, um die Sicherheit aller an den Einsätzen Beteiligten zu gewährleisten sowie die schwachen und marginalisierten Menschen zu erreichen. Die angenommenen Massnahmen zielen darauf ab, die schutzbedürftigsten Menschen davor zu bewahren, Opfer von COVID-19 zu werden, und sicherzustellen, dass Nahrungsmittelhilfe und materielle Basisunterstützung sie weiterhin erreichen, unter Einhaltung der sozialen Distanzierung und des persönlichen Schutzes.

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