Das Halten von Renn- und Freizeitpferden von Dritten in der Landwirtschaftszone soll erlaubt werden

Künftig sollen Bauern in der Landwirt-schaftszone auch Sport- und Freizeitpferde von Dritten halten dürfen. Die Raumplanungs-kommission des Nationalrats hat mit 19 gegen 6 Stimmen einem Vorentwurf für eine entsprechende Gesetzes-änderung zugestimmt.

sda |

Künftig sollen Bauern in der Landwirt-schaftszone auch Sport- und Freizeitpferde von Dritten halten dürfen. Die Raumplanungs-kommission des Nationalrats hat mit 19 gegen 6 Stimmen einem Vorentwurf für eine entsprechende Gesetzes-änderung zugestimmt.

Demnach sollen Pferdeställe und Koppel bewilligt werden, wenn der Landwirtschaftsbetrieb über genügend Weiden und eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage verfügt. Dabei soll nicht mehr zwischen eigenen und fremden Pferden unterschieden werden.

Der aufgrund einer parlamentarischen Initiative von CVP-Nationalrat Christophe Darbellay ausgearbeitete Vorentwurf geht nun in die Vernehmlassung.

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