Der Bundesrat will die Regeln für Beiträge an die Sanierung schadstoffbelasteter Standorte lockern. Unterstützt werden sollen auch Deponien, auf welchen noch nach dem 1. Februar 1996 Abfälle abgelagert worden waren.
Eine der Bedingungen für die Gewährung von Bundesbeiträgen an Sanierungen ist, dass nach diesem Datum kein zusätzliches Material mehr an diesen Standorte gelagert wurde. Diese Regel sollte dafür sorgen, dass nur noch umweltverträgliche Deponien betrieben werden.
Nicht alle Kantone wendeten diese aber konsequent an. In mehreren Kantonen konnte der Stichtag nicht eingehalten werden, wie der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Das führe dazu, dass der Bund heute für gewisse sanierungsbedürftige Standorte keine Abgeltungen gewähren könne.
Die Umweltkommission des Ständerats (UREK) hatte darum im Februar einen Initiative verabschiedet mit dem Ziel, die Frist um 5 Jahre bis Februar 2001 zu erstrecken. Der Bundesrat unterstützt diesen Vorschlag. Die Sanierung problematischer Standorte könne damit beschleunigt werden. Der Bundeshaushalt werde dadurch nicht belastet.
Der Bund bezahlt bis zu 40 Prozent der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlastenstandorten. Gemäss Vorschlag der UREK soll der Beitrag für Ablagerungen zwischen 1996 und 2001 nur 30 Prozent betragen. Schweizweit gibt es rund 38'000 belastete Standorte, 4000 davon könnten früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.