
Die Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen wie Dünger und Futtermittel über das System Digiflux soll ganz wegfallen und aus dem Gesetz gestrichen werden.
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Die Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen wie Dünger und Futtermittel über das System Digiflux soll ganz wegfallen und aus dem Gesetz gestrichen werden.
Futtermittelfabrikanten erfreut
Bei Pflanzenschutzmitteln soll einzig der Inverkehrbringer melden müssen, welche Mengen er in die Landwirtschaft und welche in den Gartenbau verkauft hat. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) gab diese Woche mit 16 zu 9 Stimmen den parlamentarischen Initiativen von Jakob Stark (SVP, TG) und Katja Riem (SVP, BE) sowie drei Standesinitiativen der Kantone Bern, Luzern und St. Gallen grünes Licht. Es obsiegten SVP, FDP und Mitte.
Beat Röösli, Geschäftsführer der Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten (VSF), setzte sich massgeblich dafür ein, dass die Meldepflicht aus dem Gesetz gestrichen wird. Er zeigt sich erfreut: «Der Entscheid ist zwar noch kein Schlusspunkt unter die Diskussion um Digiflux und auch noch keine beschlossene Gesetzesänderung. Er stellt aber ein deutliches politisches Signal dar.»
Mit den Initiativen liegen bereits konkrete Gesetzesvorschläge vor. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) wird nun einen Erlassentwurf ausarbeiten, kann dabei aber von diesen Vorschlägen abweichen. Der Entwurf geht anschliessend in die Vernehmlassung und danach ins Parlament.
Hält BLW an Digiflux fest?
Unklar bleibt, wie der Bund ab dem 1. Januar 2027 mit Digiflux umgehen wird. Ursprünglich hätten ab dann alle Lieferungen von Dünger, Futtermitteln und Pflanzenschutzmitteln erfasst werden müssen. Der Bund könnte auf Basis des geltenden Rechts an der Einführung festhalten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) konnte auf Anfrage bis Redaktionsschluss keine Auskunft zum weiteren Vorgehen geben. Denkbar wäre auch ein vorläufiger Stopp oder als Zwischenlösung eine freiwillige Weiterführung.
Für Letzteres sprechen sich IP-Suisse und Bio Suisse aus. «Digiflux soll weiterbestehen und allen interessierten Betrieben freiwillig zur Verfügung stehen», schreiben sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Mehr Transparenz entlang der Stoffflüsse sei ein zentraler Bestandteil des politischen Kompromisses als Antwort auf die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative.
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Digiflux geht auf das Jahr 2021 zurück
Das Parlament hatte 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen . Digiflux wurde 2019 initiiert und soll 2028 abgeschlossen sein.
Die Projektkosten sind mit 19 Millionen Franken budgetiert, wovon 7,5 Millionen Franken finanzwirksam sind. Die Meldeplattform des Bundes ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung stellt ab sofort sämtliche Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind.
Zeitplan der Einführung
Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:
- Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), Dünger und Kraftfutter.
- 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung. Betriebe bestätigen PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen.
- Bis zum 31. Januar 2028 können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Landwirtschaftsbetriebe zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen. blu
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