Ab sofort gelten in Deutschland schärfere Meldepflichten für Hersteller und Labore. Damit sind zentrale Punkte des infolge der Dioxin-Krise ausgearbeiteten Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ umgesetzt.
Private Labore sind ab jetzt verpflichtet, die Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.
Hersteller müssen sämtliche Ergebnisse ihrer Dioxin-Untersuchungen melden, auch wenn die Grenzwerte nicht überschritten würden. Die Daten werden in einer Datenbank gesammelt und alle drei Monate ausgwertet. Dadurch können Dioxin-Probleme früher erkannt und Gegenmassnahmen schneller eingeleitet werden.