
Heute könne ein geringfügiger Mangel zu einschneidenden Kürzungen der Direktzahlungen oder Bussen führen.
Succo
Der Ständerat hat der von Nationalrätin Priska Wismer-Felder (Die Mitte, LU) eingereichte und vom Nationalrat im September angenommene Motion zum Wahren der Verhältnismässigkeit in der Direktzahlungsverordnung auch zugestimmt.
Die Motion fordert, dass der Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung (DZV) so angepasst werde, dass bei Bagatellmängeln, welche weder das Wohl von Mensch, Tier oder Umwelt gefährden, eine Frist zur Nachbesserung eingeräumt werde. Kürzungen der Direktzahlungen oder Bussen sollen erst dann erfolgen, wenn der Mangel nach der gesetzten Frist weiter bestehe oder es sich um einen wiederholten Verstoss handle.
ÖLN hat über 2’000 Kontrollpunkte
Das Prinzip der Verhältnismässigkeit sei laut Wismer-Felder ein zentrales Element rechtsstaatlichen Handelns – sei es in der Rechtsprechung, der Strafverfolgung oder bei administrativen Massnahmen. Auch im landwirtschaftlichen Kontrollwesen müsse dieser Grundsatz angewendet werden. Heute umfasse der ökologische Leistungsnachweis, der für den Erhalt der Direktzahlungen vorausgesetzt wird, über 2’000 Kontrollpunkte. Weder vom Kontrollpersonal noch von den Landwirtinnen und Landwirten könne ein vollständiger Überblick erwartet werden. Entsprechend könne es schnell zu unbeabsichtigten Verstössen kommen.
Heute könne gemäss der Motion bereits ein geringfügiger Mangel, der für das Tierwohl nicht relevant sei und keinerlei Risiko für die Tiergesundheit darstelle, zu einschneidenden Kürzungen der Direktzahlungen oder Bussen führen.
Nicht selten seien tierhaltende Betriebe betroffen, die sich gemäss Kontrollberichten durch vorbildliche Tierhaltung und hohe Standards auszeichneten. In solchen Fällen könnten einzelne bauliche Details – etwa minimale Abweichungen bei Liegeboxen oder Trennbügeln – zu Kürzungen von mehreren Tausend Franken führen. Die Sanktionshöhe beruhe meist auf rein formalen Kriterien, beispielsweise durch eine Aufrechnung der Tierplätze und stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Mangel, so die Nationalrätin.
Anreize zur Verbesserung
Auch im Bereich der Administration komme es laut Wismer-Felder selbst bei hervorragend geführten Betrieben nicht selten zu Kürzungen, da zum Beispiel nicht mit der aktuellen Programmversion gearbeitet werde, welche teils jährlich ändere, jedoch selten einen nennenswerten Einfluss auf das Ergebnis habe.
Mit der vorgeschlagenen Änderung erhalten die Vollzugsbehörden mehr Handlungsspielraum. In Fällen, in denen weder akuter Handlungsbedarf bestehe noch ein relevanter Tierschutzverstoss vorliege, könnten sie neu mit verhältnismässigen Mitteln reagieren. Eine klare Frist zur Behebung des Mangels würde Anreize zur Verbesserung schaffen.
Finde ich den richtigen Weg. Zu viele Kontrollpunkte und Kontrollen!!!