Diese Milch soll legal werden

Der Bundesrat soll die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht legal vermarktet werden kann. Der Nationalrat hat eine Motion von Martina Munz (SP/SH) angenommen, im Einverständnis mit dem Bundesrat.

Der Bundesrat soll die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht legal vermarktet werden kann. Der Nationalrat hat eine Motion von Martina Munz (SP/SH) angenommen, im Einverständnis mit dem Bundesrat.

Munz argumentierte, Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht gelte als besonders tierfreundlich und entspreche einem Bedürfnis von Konsumentinnen und Konsumenten. Das Nischenprodukt werde in Deutschland bereits erfolgreich vermarktet. In der Schweiz könnten die Landwirte solche die Milch aufgrund einer rechtlichen Unsicherheit nicht ausloben.

Die heutige Gesetzgebung im Lebensmittelbereich sieht nicht vor, dass das Kalb an der Kuh säuft, wenn gleichzeitig die Milch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht wird. Gemäss Art. 32 der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH), ist Milch das ganze Gemelk eines oder mehrerer Tiere, welches regelmässig gemolken wird. Der Begriff "ganzes Gemelk" schliesst das Saugen durch das Kalb aus.

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