
Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE).
zvg
«Grünes Licht für Digiflux». So lautet der Titel der Medienmitteilung der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S), die am Montag getagt hat. In der Meldung steht, dass die Vorprüfung zweier Vorstösse abgeschlossen worden sei. Es handelt sich dabei um eine parlamentarische Initiative von Ständerat Jakob Stark (SVP, BE) um die Berner Standesinitiative mit dem Titel «Vereinfachung der Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (Digiflux)».
WAK-S sagt zweimal Nein
Die beiden Vorstösse haben den gleichen Wortlaut. Sie verlangen eine Streichung der Meldepflicht für Nährstofflieferungen und wollen, dass die Lieferungen von Pflanzenschutzmitteln pro Betrieb nicht erfasst werden müssen. Die Urheber – Ständerat Stark und bei der Berner Standesinitiative SVP-Grossrat Ruedi Fischer und Mitstreiter – geben sich nicht mit dem Hinweis zufrieden, dass ein Quittieren der Lieferungen («am Computer ein Häkchen setzen») dem einzelnen Landwirtschaftsbetrieb nur sogenannt minimalen bürokratischen Aufwand mache.
Laut Mitteilung der WAK-S beantragt die Kommission, beiden Initiativen keine Folge zu geben (mit 5 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, respektive mit 6 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Die Kommissionsmehrheit hält an der gesetzlichen Mitteilungspflicht sowohl für Pflanzenschutzmittel als auch für Nährstoffe fest. In der Medienmitteilung steht weiter: «Die in der Informationsplattform Digiflux bereits eingebauten Vereinfachungen und Erleichterungen berücksichtigen die Anliegen der Branche in diesem gesetzlichen Rahmen so gut wie möglich. Gleichzeitig stärkt die Plattform durch die erhöhte Transparenz das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft und beschleunigt die digitale Transformation.»
Minderheit von Salzmann
Eine Minderheit aber beantragt, den Initiativen Folge zu geben. Die Ausgestaltung von Digiflux sei aus ihrer Sicht nach wie vor mit erheblichem Mehraufwand verbunden, zudem hege die Minderheit Zweifel am Mehrwert der erhobenen Daten. Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE) ist für die erwähnten Minderheitsanträge verantwortlich. Schon im Jahr 2021 hat er gegen die Ergänzung der parlamentarischen Initiative 19.475 um einen Absenkpfad für Nährstoffverluste gestimmt. Er bezeichnete diesen im Rat «als Fremdkörper». Salzmann stellte seinerzeit auch den Antrag, dass die Meldepflicht für Nährstofflieferungen, die der Nationalrat eingefügt hatte, wieder gestrichen wird.

Ab Januar 2027 müssen sich alle Betrieb registrieren und Pflanzenschutzmittel-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen bestätigen.
Bund
Am 3. März 2021 sagte er im Rat: «Ich wundere mich, dass die Bauernfamilien nicht gezwungen werden, ihre Mahlzeitenpläne offenzulegen und dem Bund zu melden.» Und fügte an: «Zudem wird mit diesem Artikel 164a ein administratives Monster geschaffen. Somit steht er im Zielkonflikt mit dem Abbau von administrativen Massnahmen in der Landwirtschaft. So etwas gehört nicht in ein Gesetz!» Beide Male wurde er im Ständerat, wo die SVP «nur» 6 Sitze hat gegenüber 15 Sitzen der Mitte und 12 der FDP, überstimmt. Nach Verabschiedung der pa. Iv. gegen seinen Willen – er stimmte Nein – engagierte er sich für Erleichterungen zugunsten der Landwirtschaftsbetriebe in der Umsetzung via Digiflux auf der Basis des beschlossenen Gesetzestextes.
Ständerat muss abstimmen
Salzmann sagt, der von ihm präsidierte Verband der Gemüseproduzenten habe die möglichen Folgen von Digiflux als einer der ersten Landwirtschaftsverbände erkannt. Die Erleichterungen sind nun in der Vernehmlassung als Verordnungstexte. Wenn jetzt die Standesinitiative aus dem Kanton Bern die Streichung der Nährstoffmeldepflicht und die Mitteilung der gekauften Pflanzenschutzmittel pro Betrieb aus dem Gesetz streichen will, ist für Salzmann klar: «Das unterstütze ich.» Salzmann war es also, der in der WAK-S am Montag den Antrag stellte, diese Vorstösse für Gesetzesänderungen zu unterstützen.
Parlament lehnte Digiflux-Abschaffung ab
Im Parlament gab es Vorstösse, Digiflux abzuschaffen. Der Freiburger SVP-Nationalrat Nicolas Kolly wollte die Bauern ganz von der Pflicht entbinden, Digiflux einzusetzen. «In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr», schrieb Kolly in seinem Vorstoss. Der Ständerat wollte in der Frühlingssession 2025 jedoch nichts von einer Abschaffung der Meldepflicht wissen. Diese müsse bestehen bleiben, um die Reduktionsziele beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger zu erreichen. blu
Er portiert einen Minderheitsantrag zuhanden des Plenums des Ständerats, sodass der Ständerat darüber abstimmen wird. Angesichts der bislang geführten Diskussion ist für Salzmann klar, dass seitens der Befürworter der Standesinitiative und des Vorstosses von Stark noch viel Überzeugungsarbeit nötig sein wird, damit im Ständerat eine Ja-Mehrheit möglich wird.
Was tun Mitte und FDP?
Wenn Bauernverbandspräsident Markus Ritter die Mitte-Ständeräte, Bauernverbandsdirektor Martin Rufer die FDP-Ständeräte und die kantonalen Bauernverbände jeweils ihre Standesvertreter für die Anliegen von nicht noch mehr Agrarbürokratie gewinnen, werden die Berner Standesinitiative und der Vorstoss von Stark von einer breiten bürgerlichen Allianz angenommen.
Das würde den Weg dafür ebnen, dass die Daten zu Nährstoff- und Pflanzenschutzmittelmengen pro Betrieb auf dem Betrieb blieben und nicht in ein behördliches IT-System übergingen.
Zeitplan der Einführung
Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:
- Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), Dünger und Kraftfutter.
- 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung. Betriebe bestätigen PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.
- Bis zum 31. Januar 2028 können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Landwirtschaftsbetriebe zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen.
- Bis am 15. Februar 2028 haben die Betriebe Zeit, sämtliche Lieferungen von PSM, Düngern und Kraftfutter des Vorjahrs auf Digiflux zu bestätigen und allfällige Korrekturen anzubringen. blu
Also bedankt euch mal bei euren Berufskollegen welche immer wider sich nicht an die geltenden Vorschriften halten.
2000 Kontrollpunkte bei der Betriebskontrolle ist schon Wahnsinn genug!!!
Wenn ihr so weiter macht,hat die Schweiz noch weniger Lebensmittel auf Vorrat. Und wenn Krieg herrscht,dann könnt ihr keine Ware mehr importieren. Und ehrlich,wir wollen nicht noch mehr Leute in der Schweiz,es reicht.