
Unsplash
Im Jahr 2029 müsse die Nährstoffbilanz des Kalenderjahrs 2028 erstmals zwingend digital gerechnet werden. In den Jahren 2027 und 2028 könne die digitalisierte Nährstoffbilanz freiwillig genutzt werden, heisst es.
Im Rahmen der Motion «Anpassung der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen an die effektiven Verhältnisse» wurde der Bundesrat beauftragt, in der Suisse-Bilanz eine Möglichkeit zur Berücksichtigung von Lagerveränderungen zu schaffen. Denn wenn nicht jedes Jahr die exakt gleiche Fläche einer Kultur für die Futterproduktion für die Tiere zur Verfügung steht, zum Beispiel beim Mais, kann dies zu erheblichen Verwerfungen in der Suisse-Bilanz führen, da die angebaute Kultur und deren Ertrag in jedem Fall im Produktionsjahr als verbraucht gilt.
Zusammen mit einer Arbeitsgruppe sei die Möglichkeit eines 2-jährigen Nährstoffübertrages ausgearbeitet worden, heisst es in den Erläuterungen. «Der Übertrag kann nur alle zwei Jahre genutzt werden, da er im Folgejahr kompensiert werden muss.»
Kommentare (1)