Direktzahlungen: Mildere Sanktionen

Sanktionen gegen fehlbare Bauern bei den Direktzahlungen sollen milder sein. Das fordert der Nationalrat. Er hat eine Motion von Hans-Jörg Knecht (SVP/AG) mit 100 zu 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Sanktionen gegen fehlbare Bauern bei den Direktzahlungen sollen milder sein. Das fordert der Nationalrat. Er hat eine Motion von Hans-Jörg Knecht (SVP/AG) mit 100 zu 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Knecht (AG) fordert mit seiner Motion, dass die Direktzahlungsverordnung angepasst wird. Sanktionen gegen fehlbare Bauern müssten verhältnismässig sein.

Eine erstmalige und geringfügige Verfehlung dürfe nicht zu einem Totalausschluss der Direktzahlungen führen. Dies könne im konkreten Fall unverhältnismässig und unfair sein und die Existenz eines Familienbetriebes zerstören, so Knecht. Kürzungen verfolgten in erster Linie den Zweck, den gleichen Fehler nicht nochmals zu machen. Da die Verordnung nicht sämtliche möglichen Fälle regeln könne, sei der Handlungsspielraum der kantonalen Behörden zu erhöhen, so Knecht. Die sieht auch die Mehrheit des Nationalrates so.

"Zweifelsohne haben die Kürzungsbestimmungen dem auf Verfassungsstufe festgelegten Verhältnismässigkeitsprinzip zu entsprechen", lautete die Antwort die Bundesrates. Die Kantone haben gemäss der Landesregierung einen Handlungsspielraum, der insbesondere bei hohen Kürzungen genutzt werden kann. Gleichzeitig solle aber auch die Gleichbehandlung aller Bewirtschaftenden schweizweit sichergestellt werden. 

Der Bund richtet jährlich Direktzahlungen im Umfang von rund 2,8 Milliarden Franken aus. Die Beiträge können gekürzt, verweigert oder zurückgefordert werden, wenn die massgeblichen gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten und die geforderte Leistung nicht erbracht wird. Dazu zählen gemäss Bundesrat die Bestimmungen zu Gewässer-, Umwelt-, und Tierschutz.

Über den Vorstoss muss noch der Ständerat entscheiden.

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