Ehe kein Hindernis für eigenen Hof

Wer verheiratet ist oder mit einem Partner zusammenlebt, soll dennoch unabhängig vom Partner einen Landwirtschaftsbetrieb führen dürfen. Der Bundesrat ist einverstanden mit einer Verordnungsänderung.

Wer verheiratet ist oder mit einem Partner zusammenlebt, soll dennoch unabhängig vom Partner einen Landwirtschaftsbetrieb führen dürfen. Der Bundesrat ist einverstanden mit einer Verordnungsänderung.

Die Änderung beantragt Nationalrat Andreas Aebi (SVP/BE). Die heutige Regelung sei weder zeitgemäss noch entspreche sie dem Grundsatz der Gleichberechtigung, schreibt er in seinem Vorstoss. Sie verunmögliche die eigenständige Betriebsführung durch einen Partner. Zwar sei es möglich eigenständig Produktionsstätten zu führen, nicht aber Betriebe. In der Praxis führe das dazu, dass Paare sich formell trennten, um je einen Betrieb führen zu können. Ein Individuum sollte aber unabhängig von seinem Zivilstand die Möglichkeit haben, einen Betrieb zu führen.

Der Bundesrat sieht das nicht anders: Er beantragt den eidgenössischen Räten, die Motion anzunehmen. Das Anliegen des Motionärs sei in eine Anhörung geschickt worden, schreibt er in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Über Änderungen der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung will der Bundesrat im Herbst entscheiden.

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