Patrick Perroud liess seine Eringerkühe im Winter nicht ins Freie. Das Veterinäramt des Kantons Waadt erstattete Anzeige. Nun landete der Fall vor Bundesgericht.
Auch Tiere der Eringer-Rasse müssen im Winter, analog den Kühen anderer Rassen, regelmässig Auslauf erhalten - so lautet das Urteil des Bundesgerichtes.
Mit diesem Urteil habe das Bundesgericht einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts abgewiesen, schreibt 1815.ch. Dies, nachdem das Kantonsgericht den Rekurs des Eringer-Halters Patrick Perroud, der mit «Frégate» in den Jahren 2014 und 2015 in Aproz die Reine des Reines stellte, gutgeheissen hatte.
Der Rechtsstreit geht auf eine Anzeige des Veterinäramts des Kantons Waadt zurück. Das Amt hatte Perroud verzeigt, weil er seine Eringerkühe im Winter nicht ins Freie liess. Der Waadtländer war damit nicht einverstanden und rekurrierte. (schweizerbauer.ch berichtete)
Das Veterinäramt habe das Gesetz, wonach Kühe auch im Winter ins Freie müssten zu strikt und ohne Rücksicht auf die «Besonderheiten der Eringerrasse» angewendet, argumentierte das Waadtländer Kantonsgericht und gab dem Eringer-Halter und Metzger aus Oulens-sous-Echallens recht.
Artikel 40 der Tierschutzverordnung
Gegen diesen Urteilsspruch hat das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen BLV vor Bundesgericht rekurriert. Indem die Beschwerde nun gutgeheissen wurde, bestätigt das Bundesgericht, dass Artikel 40 der Tierschutzverordnung (Anbindehaltung) auch für den regelmässigen Auslauf von Rindern der Eringer-Rasse angewendet werden muss.