Eingereicht haben die Beschwerde die Umweltschützerin Franziska Herren und ihr Verein «Sauberes Wasser für alle», wie sie am Donnerstag mitteilten. Zuerst über den Vorgang berichtet hatten die Tamedia-Zeitungen.
Die Initiantinnen und Initianten werfen Bundesrat und Bundeskanzlei vor, den Initiativtext falsch zu interpretieren. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung, wonach der Bund innert zehn Jahren einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstrebe, sei nicht als zwingende Zielvorgabe zu verstehen.
Keine Partei unterstützt Initiative
Keine Partei unterstützte bei der Behandlung im Parlament das Volksbegehren. Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative argumentieren unter anderem, eine Annahme der Initiative würde massive staatliche Eingriffe in die Ernährung der Bevölkerung nötig machen. Sie sprechen von einem «Vegan-Zwang».
Diesen Vorwurf weisen Herren und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter zurück. Gleiches gilt für die Aussage, dass eine Verlagerung von Umweltbelastungen ins Ausland drohe, wenn in der Schweiz weniger Lebensmittel tierischen Ursprungs produziert würden.
Drei Aussagen werden beanstandet
Die Beschwerde beanstandet diese drei Kernaussagen des Bundesrates als falsch und irreführend. Es sind die folgende Punkte:
- Die Initiative verpflichtet den Bund, einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anzustreben. «Sie schreibt nicht vor, dass dieser Wert innert zehn Jahren zwingend erreicht werden muss», so die Initianten. Der Bund müsse bereits heute dafür sorgen, dass die Ernährung der Bevölkerung aus eigenem Boden jederzeit gewährleistet sei.
- Der Initiativtext schreibe weder eine Einschränkung des Konsums tierischer Lebensmittel noch einen staatlich angeordneten Fleischverzicht oder eine Verpflichtung der Stimmberechtigten zu einer bestimmten Ernährungsweise vor. «Er verlangt Fördermassnahmen zugunsten einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise. Förderung ist aber nicht mit Konsumverboten oder staatlich angeordneten Essgewohnheiten gleichzusetzen», so die Initianten.
- Die Initiative führe nicht zwangsläufig zu einer Verlagerung von Umweltbelastungen ins Ausland. «Solche Aussagen sind höchstens Wirkungsprognosen unter bestimmten Annahmen, keine rechtlich zwingenden Folgen der Initiative», halten die Initianten fest.
Der Bundesrat darf den Stimmberechtigten insbesondere keine rechtliche Tragweite der Vorlage vermitteln, die sich aus dem Initiativtext nicht ergibt. Nach Auffassung der Beschwerdeführenden hat der Bundesrat diese Grenze überschritten.
Die Beschwerdeführenden verlangen nach eigener Aussage in erster Linie, dass der Bundesrat seine Aussagen berichtigt. Falls das nicht mehr möglich sei, müsse die Abstimmung verschoben werden. Falls die Abstimmung ohne Berichtigung wie geplant durchgeführt werde, solle sie für ungültig erklärt werden.
Bundeskanzlei hält an ihrer Interpretation fest
Die Bundeskanzlei hält an ihrer Interpretation des Initiativtexts fest, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb. In den Übergangsbestimmungen des Initiativtextes heisst es sinngemäss, dass die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen seien: «Dies ist aus Sicht des Bundesrates als verbindliche Zielvorgabe zu verstehen.»
Den Selbstversorgungsgrad von heute knapp 50 Prozent auf 70 Prozent zu erhöhen, bedinge eine Umstellung der landwirtschaftlichen Produktion und der Ernährung in Richtung mehr pflanzliche Produkte, so die Bundeskanzlei weiter. Entsprechend verlange der Initiativtext explizit Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
Regierungsrat muss innert 10 Tagen entscheiden
Die Initianten wenden ein, eine solche Förderung sei nicht mit Konsumverboten oder staatlich angeordneten Essgewohnheiten gleichzusetzen. Vielmehr geht es aus ihrer Sicht um die Beseitigung von Fehlanreizen. «Heute fördern 75 Prozent der 3,6 Milliarden Franken Subventionen die tierische Produktion. Die Produktion und der Konsum von pflanzlichen Lebensmitteln wird also massiv benachteiligt», liess sich Herren im Communiqué zitieren.
Die Staatskanzlei des Kantons Bern bestätigte den Erhalt der Beschwerde auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zunächst nicht. Bis anhin sei keine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Volksbegehren eingegangen, hiess es kurz nach 11.00 Uhr. Geschehe dies, müsse der Berner Regierungsrat innert zehn Tagen darüber entscheiden. Danach könne der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden. Herren versicherte auf Nachfrage, man habe die Beschwerde am Mittwoch der Post übergeben.
