EU diskriminiert CH-Lebensmittel

Eine neue Bestimmung der Europäischen Union (EU), die im Dezember in Kraft tritt, verlangt von Schweizer Firmen, ihre Produkte mit einer EU-Adresse zu versehen.

Eine neue Bestimmung der Europäischen Union (EU), die im Dezember in Kraft tritt, verlangt von Schweizer Firmen, ihre Produkte mit einer EU-Adresse zu versehen.

Faktisch zwingt die EU damit Chocolatiers, Käseproduzenten und Getränkehersteller dazu, eine Tochtergesellschaft in der EU zu eröffnen, wie Recherchen der «Handelszeitung» ergeben haben. Tun sie dies nicht, laufen Lebensmittelexporteure Gefahr, dass ihre Produkte an den Grenzen zurückgehalten werden.

Die Bundesbehörden versuchen derweil, eine entsprechende politische Lösung mit der EU zu finden. Dass die EU für die Schweiz eine Ausnahmeregelung vereinbaren wird, ist allerdings unwahrscheinlich: Zwischen Brüssel und Bern herrscht nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative Eiszeit.

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