EU will Bauern vor gravierenden Einkommensausfällen besser schützen

Die europäischen Landwirte sollen künftig einen finanziellen Ausgleich erhalten, wenn sie unter hohen Einkommenseinbußen leiden - unabhängig von der Ursache.

aiz.info |

Die europäischen Landwirte sollen künftig einen finanziellen Ausgleich erhalten, wenn sie unter hohen Einkommenseinbußen leiden - unabhängig von der Ursache.

Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine " (FAZ) und bezieht sich dabei auf einen inoffiziellen Entwurf der EU-Kommission für die Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik, den Kommissar Dacian Ciolos im Herbst offiziell vorstellen will. Sinkt das Einkommen eines Bauern in einem Jahr um mehr als 30%, verglichen mit dem durchschnittlichen Wert der Vorjahre, so soll er Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus dem EU-Budget im Rahmen der Ländlichen Entwicklung erhalten können. "Diese Art der Entschädigung ist eine der Optionen, die die Kommission intern in Erwägung zieht ", sagte ein Sprecher der Behörde zur Nachrichtenagentur dpa.

Absicherung muss WTO-konform sein

Auf Anfrage von aiz.info erklärte Bundesminister Nikolaus Berlakovich dazu, er sei "grundsätzlich offen für den Plan der EU-Kommission, für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung eines WTO-konformen Einkommensabsicherungssystems für die Landwirtschaft zu schaffen ". Es sei allerdings wichtig, "alle Möglichkeiten genau unter die Lupe zu nehmen, denn ein solches System muss auch neben den anderen wichtigen Aufgaben des ländlichen Entwicklungsprogramms finanzierbar sein ". Aus diesem Grund lässt Berlakovich derzeit eine diesbezügliche Studie ausarbeiten, deren Ergebnisse Ende August präsentiert werden sollen. "In Zeiten zunehmend volatiler Agrarmärkte sind Planbarkeit und Sicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern eines meiner Kernanliegen ", so der Minister. Die Landwirtschaft produziere unter freiem Himmel und sei daher viel größeren und vor allem nicht beeinflussbaren Risiken ausgesetzt als andere Branchen.

Auf 70% der Einkommensverluste begrenzt

Laut "FAZ " will die Kommission - entsprechend den greenbox-Vorgaben der WTO -als Basis für die Entschädigungen das Einkommen der drei Jahre zuvor oder das der besten drei Jahre innerhalb der vorangehenden fünf Jahre heranziehen. Aufgrund der von der WTO vorgeschriebenen Entkoppelung solcher Unterstützungen von der Produktion soll für die Gewährung der Ausgleichszahlungen laut dem Papier die Ursache für den Einkommensrückgang keine Rolle spielen. Die Regelung würde somit nicht nur bei wetterbedingten Einbußen oder Tierkrankheiten greifen, sondern auch, wenn die Erzeugerpreise an den Agrarmärkten stark sinken oder Betriebsmittelkosten deutlich ansteigen. Die Ausgleichszahlungen sollen aber auf 70% der Einkommensverluste begrenzt werden. Verluste von mehr als 30% sind in der EU durchaus häufig. Nach einer Studie der Kommission verzeichneten knapp 20% der Landwirte in Europa in einem Jahr Einbußen in dieser Höhe.

Ciolos propagiert in dem internen Papier, dass Versicherungslösungen für den Fall von Produktionsausfällen gestärkt werden sollen. Die Prämien dafür könnten aus dem EU-Budget (Ländliche Entwicklung) bezuschusst und die Entschädigung über einen eigenen Fonds für Verdienstausfälle abgewickelt werden.

Dieses Entschädigungsmodell sei "nur Teil der aktuellen Debatte, entschieden wurde noch nichts ", betonte ein Sprecher von Ciolos gegenüber der dpa. Im Oktober will die Kommission ihre Vorschläge für die Neuausrichtung der Agrarpolitik auf den Tisch legen. Das neue Instrument zum finanziellen Ausgleich von Einbußen werde ein Teil davon sein. Sowohl der Vorschlag für die Ausgleichszahlungen als auch jener für den EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020 müssen noch vom Europaparlament und dem Ministerrat angenommen werden.

Unabhängig von den Mitteln für das Risikomanagement im Rahmen der Ländlichen Entwicklung werden von der Kommission rund EUR 3,5 Mrd. außerhalb des Finanzrahmens für 2014 bis 2020 vorgeschlagen, diese sind als neue Reserve zur Bewältigung spezieller Katastrophen im Agrarsektor wie der EHEC- oder Milchkrise vorgesehen.

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