EU wird Direktzahlungen wohl nicht linear kürzen

Der mehrjährige Finanzrahmen der EU nach 2013 nimmt weiter Form an. Bei der Ausformulierung der Absätze zu den Direktzahlungen in der Landwirtschaft konnten sich zuletzt die Gegner der festgelegten Kürzung der Direktzahlungen durchsetzen.

AgE |

Der mehrjährige Finanzrahmen der EU nach 2013 nimmt weiter Form an. Bei der Ausformulierung der Absätze zu den Direktzahlungen in der Landwirtschaft konnten sich zuletzt die Gegner der festgelegten Kürzung der Direktzahlungen durchsetzen.

Wie aus Kommissionskreisen in der vergangenen Woche bekannt wurde, fehlte in der letzten Version des Ausschusses der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU (Coreper) die Vorgabe der linearen jährlichen Kürzung der Beihilfen, die von Schweden und Grossbritannien vorgeschlagen worden waren.

Stattdessen blieben nur allgemeinere Äusserungen zur Finanzdisziplin. Der Ausschuss schlägt vor, im Agrarhaushalt die 300 Mio. Euro Sicherheitsrücklage künftig mitzunutzen und so flexibler zu sein. Bisher musste diese Summe aus der Bedarfsschätzung ausgeklammert werden, so dass die Kommission auch dann aufgefordert war, Kürzungs-vorschläge einzureichen, wenn der Bedarf unter dem vorgesehenen Finanzrahmen lag.

Der Vorschlag wird damit begründet, dass die Landwirte mit Hilfe des geplanten Krisenfonds abgesichert seien. Allerdings ist noch nicht endgültig klar, ob und wo der Fonds angesiedelt werden soll.

Der aktuelle Stand wird höchstwahrscheinlich nicht der Letzte sein. Polen sprach sich bereits dafür aus, wieder eine genauere Anpassungsreglung für die Direktzahlungen aufzunehmen, von denen allerdings die EU-Länder mit unterdurchschnittlichen Zahlungen ausgenommen werden sollen. Somit will das Land eine schnellere Angleichung der Beihilfehöhen in den Mitgliedstaaten erreichen.

Die Präsidentschaft soll dem Vernehmen nach signalisiert haben, die derzeitige Formulierung nochmals zu überarbeiten. Der gestrichene Paragraph werde aber keinesfalls wiedereingeführt. Die Konditionen der Mitgliedstaaten mit Beihilfen unter dem EU-Durchschnitt sollen an anderer Stelle berücksichtigt werden.

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