Die Agrarmarkt Austria (AMA) steht unter verschärfter Beobachtung der Europäische Kommission. Die Brüsseler Behörde prüft, ob von 1995 bis 2008 durchgeführte Marketingmassnahmen der AMA eventuell gegen die EU-Regeln für Staatsbeihilfen verstossen haben.
Wie die Kommission vergangene Woche weiter mitteilte, wurde jetzt ein formelles Untersuchungsverfahren eröffnet. Damit wird Interessierten die Möglichkeit gegeben, die Massnahmen zu kommentieren.Nach Einschätzung der Brüsseler Beamten scheinen Aktionen, die um die Qualitäts- und Biosiegel der AMA herum durchgeführt wurden, beispielsweise Werbung oder die Förderung von Qualitätsprodukten,
Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen, „alle Eigenschaften von Staatsbeihilfen zu haben”.
Zudem könne die steuerähnliche Finanzierung der Massnahmen als Finanzierung aus staatlichen Mitteln angesehen werden. „Ausgehend von den begrenzt verfügbaren Informationen hat die Kommission Zweifel, dass die Beihilfe und deren Finanzierung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sind“, heisst es.
Der Vorstoss der Kommission geht auf Vorwürfe zurück, die bereits 1999 erhoben wurden. Während Brüssel 2002 erfolgte Änderungen der AMA-Programme zunächst als ausreichend betrachtete, führten Klagen der Beschwerdeführer dazu, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema befasste.
Im Oktober 2011 wurde ein Urteil aus dem Jahr 2004 bestätigt, wonach die Kommissionsentscheidung keine Gültigkeit hat. Die Brüsseler Behörde will jetzt Klarheit schaffen.