Fahrende sind zufrieden mit Urteil

Das Bundesgericht gab den Beschwerdeführern gegen das neue Polizeigesetz teilweise recht. Fahrende dürfen nur weggewiesen werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

Das Bundesgericht gab den Beschwerdeführern gegen das neue Polizeigesetz teilweise recht. Fahrende dürfen nur weggewiesen werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.

Neunzehn Organisationen und zwei Private hatten 2019 im Anschluss an die Volksabstimmung zum Polizeigesetz Beschwerde vor Bundesgericht gegen drei Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes erhoben. Die strittigen Punkte waren die Kostenweiterverrechnung nach Ausschreitungen an die Organisatoren, die polizeiliche Observation sowie die Bestimmungen zur Wegweisung von Fahrenden. Das Berner Polizeigesetz hatte vorgesehen, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Besitzers als Halteplatz nutzen, ohne rechtliches Gehör und entsprechende Verfügung weggewiesen werden dürfen und die entsprechenden Grundstücke innerhalb von 24 Stunden geräumt haben müssen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Die neuen Bestimmungen zur Wegweisung von Fahrenden werden vom Bundesgericht nicht gestützt. Daher gilt die bisher gültige Regelung des Polizeigesetzes. Heisst,  eine Wegweisung ist möglich, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Das schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung.

Das sagt die SVP

Für die SVP Kanton Bern ist klar: Die Bernerinnen und Berner hätten anders gestimmt, wenn das Urteil bereits bestanden hätte. Sie stimmten dem Transitplatz in Wileroltigen zu im Vertrauen auf einen Wegweisungsartikel, den es nun nicht mehr gibt. Damit hat nun Wileroltigen einen Transitplatz für Fahrende, den es nicht wollte, und die übrigen Gemeinden müssen weiterhin illegale Landnahmen fürchten, heisst es in einer Mitteilung.

Bauernverbandspräsident spricht von Herausforderung

Hans-Jörg Rüegsegger, SVP-Grossrat und Berner Bauernverbandspräsident sagt auf Anfrage, dass er das Bundesgerichtsurteil noch nicht habe lesen können.  Bezüglich dem Wegweisungsartikel sei im Grossen Rat schon darüber debattiert worden, ob 24 oder 48 Stunden angemessener wären. Dass das Bundesgericht diesen nun gestrichen hat, empfindet er als  die Diskussionsgrundlage, um in dieser Thematik eine geeignete Lösung zu finden. Er sei nach wie vor der Meinung, dass ein fester Transitplatz für Fahrende nötig sei, zumal die im früheren Projekt Meinisberg gestellten Bedingungen vollumfänglich erfüllt worden seien.  Wichtig sei, dass Anliegen der Grundeigentümer und Landbesitzer ernstgenommen würden und ein Vertreter schon in der Planungsphase miteinbezogen werde. Diese Anliegen einzubringen und Eigentümer vor illegalen Landbesetzungen zu schützen, werde nach dem Bundesgerichtsurteil herausfordernd.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker bezeichnet den Wegweisungsartikel in einer Mitteilung als «Lex Fahrende». Sie wertet das Urteil positiv und als «einen wichtigen Schritt für die rechtliche Verankerung des Minderheitenschutzes in der Schweiz»

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