Wo sich die Unterschriften im Moment befinden, sei offen, schrieb der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel am Donnerstag in einer Mitteilung. Da sie für das Zustandekommen der Initiative entscheidend seien, verlange man eine lückenlose Untersuchung.
«Soll überschritten»
Die Gemeinden haben laut dem Verein mindestens 5000 Unterschriften beglaubigt und für gültig erklärt, die in einer Nachzählung durch die Bundeskanzlei fehlten. Diese Zahl erschliesst sich den Initianten nach eigenen Angaben aufgrund einer Umfrage bei 240 Gemeinden. Sie rechnen laut Mitteilung damit, dass die Anzahl fehlender Unterschriften noch höher sein dürfte. Was hinter der Differenz stecke, sei ebenso unklar, wie der Verbleib der Unterschriften.
Der Verein geht davon aus, dass bei einer Mitzählung dieser abhandengekommenen Unterschriften das Soll von 100'000 Unterschriften «mit grosser Wahrscheinlichkeit» überschritten worden wäre – und es zu einer Volksabstimmung käme. «Wir fordern volle Transparenz für die über 100’000 Stimmberechtigten, die die Lebensmittelschutz-Initiative unterschrieben und in der intensiven Sammelphase unterstützt haben. Die Volksrechte müssen geschützt und gestärkt werden, dazu gehört die lückenlose Aufklärung der unerklärten Differenzen», sagt Dominik Waser, Geschäftsleiter des Vereins.
Bundeskanzlei wehrt sich
«Die Bundeskanzlei wehrt sich gegen Gerüchte oder implizite Unterstellungen», hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA am Donnerstag. Nachdem die Gemeinden Unterschriftenlisten bescheinigen, retournieren sie diese jeweils dem Initiativ-Komitee. Für die Übermittlung der Daten an die Bundeskanzlei sei dann das Komitee verantwortlich.
«Falls es Unterschriften geben sollte, die von den Gemeinden zwar bescheinigt, aber von einem Komitee nicht eingereicht wurden, kann die Bundeskanzlei solche Unterschriften selbstredend nicht berücksichtigen», hiess es dazu weiter. Man zähle einfach die Unterschriften, die auch eingereicht werden.
Nachzählung angeordnet
Wegen des knappen Ergebnisses der ersten Zählung wurde jedoch Ende März eine Nachzählung der Unterschriften für die Initiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)» angeordnet. Eine departementsübergreifende Zusatzzählung ist laut Bundeskanzlei nötig, wenn diese zwischen 95'000 und 101'000 gültige Unterschriften ermittelt.
Die erste Zählung der Bundeskanzlei und eine zweite Kontrolle gemäss dem Mehraugen-Prinzip ergaben beide Male rund 98'200 Unterschriften, wie die Bundeskanzlei damals mitteilte. 96'400 dieser Unterschriften dürften demnach gültig sein. Dem widersprach im März das Initiativkomitee. Es reichte nach eigenen Angaben 104'015 beglaubigte Unterschriften im Bundeshaus ein.
Unterschriften vermischt?
Dass die Initiative entgegen dem zunächst angenommenen Erfolg offenbar doch nicht zustande kam, löste bereits im März eine Kontroverse aus. Gemäss der «NZZ am Sonntag» wurden die gesammelten Unterschriften mit solchen anderer Begehren, etwa für mehr Mieterschutz, in Kartons zusammengelegt.
«Wir können uns auch nicht erklären, was passiert ist», wurde damals der Vereinspräsident und frühere Zürcher Regierungsrat Martin Graf zitiert. Die Beglaubigung habe ein erfahrenes Büro aus der Ostschweiz gemacht. Man wolle die Sache nun aufarbeiten, kündigte Graf damals an.
Kennzeichnungspflicht
Die Initiative fordert unter anderem, dass gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere und daraus hergestellte Lebensmittel geprüft und bewilligt werden müssen, bevor sie in Verkehr kommen. Gentechnisch veränderte Organismen sollen – zugunsten der Wahlfreiheit – gekennzeichnet werden müssen.
Auch die Forschung und Züchtung soll er unterstützen müssen. Das soll sicherstellen, dass es weiterhin gentechnikfreie Produktion und Forschung gibt. Die Kosten für das Nebeneinander von herkömmlicher respektive biologischer Landwirtschaft und mit Gentechnik arbeitenden Produzenten sollen die Gentech-Produzenten tragen müssen. Haftungsrisiken müssten bei den Herstellern liegen. Ohne Gentechnik gezüchtete Lebewesen sollen gemäss Initiative nicht patentiert werden dürfen.
