Feldschiessen ist kulturelles Erbe

Nach Ansicht der nationalrätlichen Umweltkommission (UREK) gehören Feldschissen und historische Schiessen zur Geschichte und zum kulturellen Erbe der Schweiz. Sie sollen nicht aus finanziellen Überlegungen in Frage gestellt werden.

Nach Ansicht der nationalrätlichen Umweltkommission (UREK) gehören Feldschissen und historische Schiessen zur Geschichte und zum kulturellen Erbe der Schweiz. Sie sollen nicht aus finanziellen Überlegungen in Frage gestellt werden.

Gemäss Umweltschutzgesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nicht mehr darauf geschossen wird. Das habe den Kanton Bern dazu bewogen, entsprechende Schiessen ab diesem Datum rundweg zu verbieten, schreibt der Berner SVP-Nationalrat Adrian Amstutz in der Begründung einer parlamentarischen Initiative. Das sei eine «Verabsolutierung des Umweltschutzes».

Mit seiner Initiative will Amstutz daher erreichen, dass der Bund die Sanierung belasteter Standorte auch dann unterstützt, wenn nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird. Dem stimmte die UREK mit 15 zu 8 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

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