Feldschiessen nicht in Frage stellen

Feldschiessen und historische Schiessen sollen nicht aus finanziellen Überlegungen in Frage gestellt werden. Die Umweltkommissionen beider Räte wollen daher die Regeln für die Sanierung belasteter Standorte lockern.

Feldschiessen und historische Schiessen sollen nicht aus finanziellen Überlegungen in Frage gestellt werden. Die Umweltkommissionen beider Räte wollen daher die Regeln für die Sanierung belasteter Standorte lockern.

Gemäss Umweltschutzgesetz subventioniert der Bund die Sanierung von Schiessanlagen nur dann, wenn ab 2021 nicht mehr darauf geschossen wird. Das habe den Kanton Bern dazu bewogen, entsprechende Schiessen ab diesem Datum rundweg zu verbieten, schreibt der Berner SVP-Nationalrat Adrian Amstutz in der Begründung einer parlamentarischen Initiative. Das sei eine «Verabsolutierung des Umweltschutzes».

Mit der Initiative will Amstutz erreichen, dass der Bund die Sanierung belasteter Standorte auch nach dem Stichdatum unterstützt, wenn nicht mehr als einmal pro Jahr darauf geschossen wird. Nach der Umweltkommission des Nationalrats hat nun auch die Ständeratskommission zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Nationalratskommission kann nun eine Vorlage ausarbeiten.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Musstet Ihr bereits abalpen?

18.4 % Ja, deutlich früher als geplant
13.6 % Ja, teilweise
14.6 % Steht in den nächsten Tagen bevor
18.4 % Noch nicht
35 % Nein, voraussichtlich nicht

Teilnehmer insgesamt 103

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?